Schöffengericht Starnberg:"Habe nichts davon gewusst"

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Vor dem Amtsgericht Starnberg (hier die Innenansicht) wird das Verfahren gegen einen Landwirt, dessen Schafe unter fehlendem Schatten gelitten haben sollen, am Dienstag gegen eine Geldauflage eingestellt. (Foto: Arlet Ulfers)

Ein einschlägig vorbestrafter Mann wird wegen Besitzes kinderpornografischer Bilddateien erneut zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt.

Von Christian Deussing, Starnberg

Der Mann muss jetzt sehr aufpassen: Eine weitere Straftat, und er landet tatsächlich im Gefängnis. Denn bei dem einschlägig vorbestraften Mann aus dem nördlichen Landkreis Starnberg waren bei einer Durchsuchung im vergangenen Jahr auf zwei externen Festplatten seiner Computer kinderpornografische Bilder entdeckt worden. Von den Fotos will der Mann allerdings angeblich nichts gewusst haben. Auf seine Spur kamen die Ermittler über eine verdächtige E-Mail eines anderen Beschuldigten aus der Kinderporno-Szene. Nun musste sich der Ingenieur am Montag erneut vor dem Schöffengericht in Starnberg verantworten.

Im Prozess gab der 63-Jährige an, dass er in seiner "krankhaften Sammelleidenschaft" alles Mögliche heruntergeladen habe, ohne die Dateien anzusehen. Die drei kinderpornografischen Bilder habe er zum ersten Mal bei seinem Anwalt gesehen, behauptete der Angeklagte. Doch Richter Florian Schöfberger glaubte dieser Aussage nicht: Er verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung und folgte damit dem Antrag des Staatsanwalts. Zudem muss der Angeklagte 2500 Euro an den Kinderschutzbund zahlen und an einer Therapie für Sexualstraftäter teilnehmen. Denn mögliche pädophile Neigungen seien bisher nicht aufgearbeitet worden, sagte der Richter.

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Die Anzahl der entdeckten Bilder, die eindeutig der Kinderpornografie zugeordnet wurden, war diesmal zwar um einiges geringer als in den ersten zwei Fällen. Seinerzeit war der Angeklagte vor zwölf Jahren ebenfalls zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe und außerdem vor neun Jahren zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden.

Die Bilddateien seien ungelöscht und jederzeit im Speicher der Rechner des Angeklagten abrufbar gewesen, sagte der Staatsanwalt zum aktuellen Fall. Der Mann habe sicher auch nicht ungefragt die verdächtige E-Mail des anderweitig Beschuldigten erhalten. Abermals habe er sich dazu hinreißen lassen, kinderpornografische Bilder abzuspeichern. Anderseits befinde sich der Angeklagte in geordneten Lebensverhältnissen, habe eine Partnerin und sei berufstätig, sodass von einer günstigen Sozialprognose auszugehen sei, erklärte der Strafverfolger. Ein Gutachter hatte insgesamt 45 Fotos und vier Videos gefunden, die zwar als "suspekt und grenzwertig", aber auch nicht als eindeutig kinderpornografisch eingeordnet wurden.

Der Verteidiger forderte - "im Zweifel für den Angeklagten" - einen Freispruch. Sein Mandant habe in seiner Sammelwut bis zu vier Unterverzeichnisse auf seinen Computer angelegt und habe tatsächlich nicht gewusst, verbotene Bilder zu besitzen - was der Angeklagte noch mal in seinem Schlusswort bekräftigte. Dem Gericht erschien diese Aussage dennoch als nicht glaubwürdig.

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