Starnberg:Milde Strafe für Todesfahrt

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Seine Ehefrau und seinen Sohn hat ein Weßlinger bei einem selbst verschuldeten Unfall verloren. Nun stand er vor Gericht.

Michael Berzl

Bestraft war der Autofahrer nach seinem tödlichen Fehler schon lange, bevor die Justiz ihr Urteil fällte. Der Mann aus Weßling hat vor knapp zwei Jahren bei einem selbst verursachten Unfall die eigene Ehefrau und einen Sohn verloren. Aus unbekannter Ursache war sein Wagen in einer kalten Januarnacht auf der Eichenallee zwischen Herrsching und Weßling auf rutschiger Straße in Schleudern geraten und auf der Gegenfahrbahn mit einem Rettungswagen kollidiert. Der 41-Jährige am Steuer war angetrunken und zu schnell unterwegs. "Die Folgen werden ihn den Rest seines Lebens beschäftigen", sagte Amtsrichterin Brigitte Braun in der Gerichtsverhandlung am Dienstag. Die besonderen Umstände berücksichtigte sie im vergleichsweise milden Strafmaß: ein Jahr Haft auf Bewährung, unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Seinen Führerschein, den er ein paar Wochen nach dem Unglück freiwillig abgegeben hatte, bekommt der Weßlinger in drei Monaten wieder. Angeklagter und Staatsanwalt nahmen das Urteil an.

Bei einem selbst verschuldeten Unfall hat ein Mann Frau und Kind verloren. Jetzt hat das Gericht sein Urteil gesprochen. (Archiv)  (Foto: iStockphoto)

Es war ein besonders fürchterlicher und folgenschwerer Verkehrsunfall. Die damals 39-jährige Ehefrau des Fahrers und sein 17-jähriger Sohn kamen in Folge des Aufpralls ums Leben, der zweite Sohn, der heute 15 Jahre alt ist und die drei Insassen des gerammten Rettungswagens erlitten zum Teil schwere Verletzungen. An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden. Mehr als 100 Helfer von Rettungsdiensten und Feuerwehren waren im Einsatz.

Warum es zu dem Zusammenstoß kam, ist bis heute nicht ganz klar. Der Alkohol mag eine Rolle gespielt haben und auch die widrigen Straßenverhältnisse. Der 41-Jährige, der sich deswegen in Starnberg vor Gericht verantworten musste, kann sich aber nicht mehr an die Fahrt erinnern. Er war mit seiner Familie auf einer Geburtstagsfeier seines Neffen in Hechendorf, das weiß er noch. Wieviel Bier er dort getrunken hat, kann er nur aus Erzählungen von seiner Verwandtschaft rekonstruieren. Die Erinnerung setzt erst wieder ein, als er mit gebrochenen Beinen im Bogenhausener Krankenhaus aufwachte. Dort erfuhr er, dass Frau und Sohn tot sind.

"Ich habe fast alles verloren, was ich geliebt habe. Bestraft bin ich sowieso", sagte er in der gestrigen Verhandlung dem Gericht. Gefasst und ruhig wirkte er, Verwandte und sein jüngerer Sohn begleiteten ihn zu dem Prozess. Für den 15-Jährigen war besonders wichtig, wie die Verhandlung ausgeht. Erst jetzt weiß der Bub sicher, dass sein Vater sich weiterhin um ihn kümmern kann.

© SZ vom 24.11.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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