Badegelände am Starnberger See:Brennpunkte des Vergnügens

Lesezeit: 3 min

Der Steininger Grund ist für Erholungssuchende eines der beliebtesten öffentlichen Badegrundstücke in Starnberg, doch seit Jahren gibt es hier immer wieder auch unschöne Vorfälle - oft genug in Zusammenhang mit übermäßigem Alkoholkonsum. (Foto: Franz Xaver Fuchs)

Mit einer überarbeiteten Grünanlagensatzung versucht die Stadt Starnberg, die Exzesse auf öffentlichen Grundstücken einzudämmen. Vieles ist nun verboten und wird mit bis zu 2500 Euro bestraft, doch Alkoholkonsum bleibt weiterhin erlaubt.

Von Peter Haacke, Starnberg

Darf man einfach in Starnbergs Grünanlagen urinieren? Können sich Gäste am Seeufer hemmungslos betrinken und ungestraft ihren Müll hinterlassen? Darf man Musik aufdrehen, bis die Ohren bluten, zum Privatkonzert einladen, Waren aller Art verkaufen oder Hundehaufen liegenlassen? Der Starnberger Stadtrat befasste sich am Montag in der letzten Sitzung vor der Sommerpause intensiv mit einem Thema, das schon seit Jahren bei vielen Badegästen für Verdruss sorgt. Denn bislang konnten nur Polizei und Landratsamt den zeitweiligen Exzessen einiger weniger Einhalt gebieten. Doch wer sich daneben benahm, Flaschen zerdepperte oder andere Gäste anpöbelte, hatte wenig zu befürchten. Nun aber bietet eine Neufassung der städtischen Grünanlagensatzung zumindest die Grundlage für Konsequenzen durch die Stadtverwaltung. Ob das aufgeweichte Papier jedoch tatsächlich noch diesen Sommer volle Wirkung entfaltet, wird sich erweisen. Die zentrale Frage lautet: Wer soll das kontrollieren?

Als Fluch und Segen zugleich erweist sich schon seit Jahren die geografische Lage Starnbergs am Starnberger See: Einerseits locken Uferbereiche und öffentlich zugängliche Badegelände unzählige Gäste an, die sich durchaus zu benehmen wissen. Doch in unschöner Regelmäßigkeit gibt es auch Exzesse, bei der die Grenzen des guten Geschmacks bei Weitem überschritten werden: Bei Saufgelagen landen Flaschen im Wasser oder werden zertreten, die Areale lautstark beschallt, andere Gäste belästigt - und oft genug bleibt nach einer launigen See-Party eine wahre Müllhalde.

Ein Sommerthema mit großem Aufregerfaktor, dessen Lösung weiter offen ist

Dem Stadtrat ist das Problem, das durch eine kleine Minderheit verursacht wird, schon lange bekannt. Als erste Konsequenz wurden schon vor Jahren Zäune aufgestellt, die Badegelände am Steininger Grund oder Böhler-Grund sind seither nachts verschlossen. Doch das Grundübel blieb: Oft genug sind es auswärtige Jugendliche, die schwer bepackt mit Alkohol die Strände belagern und anderen erfolgreich den Aufenthalt am See vermiesen. In diversen Gremien wurde schon seit dem Vorjahr ein allgemeines Alkohol- und Glasflaschenverbot auf städtischen Grundstücken kontrovers diskutiert - ein Sommerthema mit großem Aufregerfaktor, dessen Lösung jedoch weiterhin zum Scheitern verurteilt bleibt.

Hilfe versprach eine Neufassung der Grünanlagensatzung, die bereits im Juni in Aussicht gestellt worden war. Doch der am Montag vorliegende Vorschlag der Verwaltung traf nicht auf ungeteilte Zustimmung des Starnberger Stadtrats. Insbesondere das Alkohol- und Glasflaschenverbot fand erneut keine Mehrheit, ebenso erlaubt bleiben das Zelten, der Verkauf von Waren oder das Musizieren in den Anlagen (siehe Kasten). Der Hinweis von Bürgermeister Patrick Janik (UWG, CSU, BLS, SPD) auf die vielen Bürgerbeschwerden, die aufgrund des Alkoholkonsums auf den Badegrundstücken im Rathaus eingegangen waren, blieb ungehört. Ordnungswidrigkeiten wie das Betreten von Blumenbeeten oder das Einrichten offener Feuerstellen hingegen können mit Geldbuße bis zu 2500 Euro durch die Stadt geahndet werden - laut Janik eine Sache des Ermessens.

Um sich eine Endlosdebatte, die sich bereits frühzeitig andeutete, über das 14-Punkte-Gesamtpaket zu ersparen, stimmte das Gremium über jeden Punkt einzeln ab. Während Kritiker der neuen Satzung - allen voran BMS, Johannes Glogger (WPS), Anke Henniger (FDP) und Michael Mignoli (BLS) - gegen Regulierungswut, Verordnungskeule und "Overkill" argumentierten, erkannte eine Mehrheit die Notwendigkeit, erste Schritte gegen die offenkundigen Missstände zu unternehmen.

Fraglich bleibt derzeit, wie, wann und durch wen die ab jetzt geltende, neue Grünanlagensatzung vollzogen und gegebenenfalls geahndet wird. Die Verordnung verstärkt überwachen könnte die neue Sicherheitswacht, die der Polizei unterstellt ist, sowie städtische Mitarbeiter. Im Gespräch sind Piktogramme, die an allen relevanten Stellen aufgestellt werden sollen, und Hinweistafeln.

Das sind die neuen Regeln in den städtischen Grünanlagen in Starnberg

Verboten

1. Grünanlagen und ihre Einrichtungen zu verunreinigen, insbesondere Wegwerfen oder Liegenlassen von Gegenständen oder Nichtentfernen von Hundekot

2. Unzulässiger Lärm (insbesondere das Abspielen von Musik), der geeignet ist, andere erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen

3. Aufenthalt auf allen Grünanlagen, Parkanlagen sowie Spielplätzen in angetrunkenem Zustand, soweit andere dadurch mehr als unvermeidbar belästigt werden

4. Verrichten der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen

5. Rauchen und Alkohol auf Spielplätzen

6. Betreiben offener Feuerstellen (ausgenommen: ausgewiesene Grillplätze) sowie das Abbrennen von Fackeln

7. Aufstellen oder Anbringen von ortsfesten oder fliegenden baulichen Anlagen

8. Betreten von Blumen- und sonstigen Schmuckpflanzungen

9. Ausbringen von Futter und Lebensmitteln

10. Hunde auf Spiel- und Wasseranlagen und im Steininger Grund (15. Mai bis 15. September)

Erlaubt

1. Musikdarbietungen jeglicher Art

2. Alkoholgenuss auf Gelände mit Seezugang

3. Mitführen von Glasflaschen, Gläsern oder sonstigen Glasbehältern auf Badegeländen

4. Zelten und Aufstellen von Pavillons sowie das Nächtigen in den Anlagen

5. Verkauf von Waren aller Art einschließlich Speisen und Getränken, das Anbieten gewerblicher Leistungen, Filmen und Fotografieren zu gewerblichen Zwecken und die Veranstaltung von Vergnügungen

6. Hunde an maximal zwei Meter langer Leine

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusElektromobilität
:Brandgefährliche Einsätze bei Unfällen mit E-Autos

Die Zahl der zugelassenen Elektroautos steigt. Damit erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit von Unfällen mit alternativ angetriebenen Fahrzeugen. Für Feuerwehren, Polizei und Abschleppdienste hat dies fatale Folgen.

Von Astrid Becker

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: