Prozess um Starnberger Dreifachmord:Welche Rolle spielte der Komplize wirklich?

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Auch im Prozess um den Dreifachmord von Starnberg hat sich Rechtsanwalt Alexander Stevens mit Akribie und vielen Anträgen für seinen Mandanten Samuel V. eingesetzt - und will dies auch weiterhin tun. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Der 21-jährige Samuel V. wurde als Mittäter zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Nun legen sowohl sein Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft Revision ein.

Von Christian Deussing, Starnberg

Das Urteil von 13 Jahren Gefängnis gegen Maximilian B. aus Olching wegen des Starnberger Dreifachmordes und wegen zweier bewaffneter Raubüberfälle auf Supermärkte ist jetzt rechtskräftig. Der heute 23 -Jährige hatte die Taten gestanden. Doch der Schuldspruch gegen den 21-jährigen Komplizen Samuel V. bleibt strittig.

Die Jugendkammer des Landgerichts München II hat ihn am 6. März als Mittäter wegen Mordes in einem Fall sowie wegen eines Raubüberfalls auf einen Supermarkt zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Sowohl die Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft haben gegen dieses zweite Urteil Revision eingelegt. Das betätigt Laurent Lafleur, der Sprecher des Oberlandesgerichts München.

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In dem Mammutprozess mit 80 Verhandlungstagen hatten die Staatsanwälte darauf plädiert, auch gegen Samuel V. eine Jugendstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten zu verhängen - und sich dabei die Anordnung einer Sicherungsverwahrung vorzubehalten. Diesem Strafmaß war das Gericht jedoch nicht gefolgt.

Zwar ist die Kammer davon überzeugt, dass die beiden Angeklagten den Plan gemeinsam geschmiedet hatten, aus dem Starnberger Anwesen die Waffensammlung zu stehlen und später zu verkaufen. Dass jedoch in der Nacht nicht nur der 21-jährige Freund, sondern auch dessen Eltern erschossen wurden, könne Samuel V. nach Ansicht der Richter nicht zugerechnet werden.

Dagegen hatten die Verteidiger des Mitangeklagten V., der laut Urteil den Todesschützen zum Starnberger Tatort gefahren und abgeholt hatte, gefordert, ihren Mandanten vom Vorwurf des Mordes freizusprechen - und gegen ihn lediglich eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten zu verhängen, weil er an einem der Raubüberfälle als Fluchtfahrer beteiligt gewesen sei. Für die Anwälte des Mitangeklagten ist Maximilian B. ein "Lügner", der seinen damaligen Freund als angeblichen Mitwisser der Starnberger Tat schwer belastet habe, um für sich selbst einen "Strafrabatt" herauszuschlagen.

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Das Gericht hat nun fast sechs Monate Zeit, das Urteil schriftlich zu begründen. Die Begründung wird der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern von Samuel V. zugestellt, die wiederum ihre Revisionen erläutern müssen. Hierbei geht es aber nur um mögliche Verfahrensfehler im Prozess.

Über den Generalbundesanwalt werden die Begründungen der Parteien an den Bundesgerichtshof (BGH) weitergeleitet, der dann entscheidet. Sollten die Revisionen als unbegründet zurückgewiesen werden, ist auch das Urteil gegen Samuel V. rechtskräftig. Mit einer Entscheidung sei aber wohl erst im Laufe nächsten Jahres zu rechnen, sagt Gerichtssprecher Lafleur.

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