Amtsgericht Starnberg:Nach zwei Bier in Traktor gefahren

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Ein Kfz-Meister wehrte sich vor dem Starnberger Amtsgericht gegen einen Strafbefehl. (Foto: Georgine Treybal)

Eine Andechserin verliert auf schneeglatter Straße die Kontrolle über ihr Auto. Das Verfahren gegen sie wird eingestellt, den Führerschein bekommt sie zurück.

Von Christian Deussing, Starnberg

In einer leichten Rechtskurve ist im Dezember vergangenen Jahres eine alkoholisierte Autofahrerin im Andechser Ortsteil Frieding mit einem entgegenkommenden Traktor zusammengestoßen. Die Frau war nicht angeschnallt und wurde bei dem Unfall, der sich nachmittags auf schneeglatter Straße ereignete, aus ihrem Wagen geschleudert. Sie kam verletzt in eine Klinik, eine Blutentnahme ergab dort laut Anklage einen Wert von fast einer Promille. Nun musste sich die 31-jährige Andechserin, deren Führerschein nach dem Unfall beschlagnahmt worden war, wegen Gefährdung des Straßenverkehrs vor dem Starnberger Amtsgericht verantworten.

Sie habe noch gebremst, dann übersteuert und sei seitlich in ein vorderes Rad seines Schleppers gerutscht, berichtete der Traktorfahrer, der auf seinem Anhänger Baumstämme geladen hatte. Der 26-jährige Schreiner war bei der Kollision, bei der ein Schaden von insgesamt etwa 23 000 Euro entstand, mit dem Schrecken davon gekommen. Ein Polizist erklärte im Prozess, dass die Frau angesichts der Witterungsverhältnisse sicher zu schnell gefahren sei. Zudem habe sie im Rettungswagen gesagt, zwei Bier getrunken zu haben.

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Auch eine rechtsmedizinische Sachverständige sollte den Unfall bewerten. Hierbei ging es darum, ob ein typisch alkoholbedingter Fahrfehler oder die schneebedeckte Straße zu der Karambolage geführt hatte. Die Expertin wollte jedenfalls nicht ausschließen, dass auch einem nüchternen Autofahrer dieser Unfall hätte passieren können. Zumindest sei er ursächlich in diesem Fall "nicht objektivierbar", sagte die Gutachterin. Die damalige Angabe der Angeklagten, vor dem Unfall zwei Bier getrunken zu haben, hielt die Rechtsmedizinerin für glaubhaft.

Jetzt ging der Verteidiger in die Offensive und forderte einen Freispruch. Er kritisierte die - seiner Ansicht nach - unzulänglichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und die viel zu späte Vernehmung des Traktorfahrers. Überdies habe seine Mandantin nach dem Verlust ihres Führerscheins nur mit viel Glück ihren Arbeitsplatz behalten, so der Anwalt. Das Gericht stellte das Verfahren schließlich ein, ihren Führerschein erhält die Frau jetzt zurück.

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