Schöffengericht:Buchhalterin prellt ihre Firma um fast 190 000 Euro

Lesezeit: 2 min

Ein Kfz-Meister wehrte sich vor dem Starnberger Amtsgericht gegen einen Strafbefehl. (Foto: Georgine Treybal)

Die Gilchingerin wird wegen Untreue zu 22 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Von Christian Deussing, Starnberg

Die Buchhalterin hatte schon 17 Jahre in dem Reisebüro im Landkreis Starnberg gearbeitet, als sie das Vertrauen ihrer Chefin ausnutzte. Denn sie begann in die Kasse zu greifen, trickste bei Buchungen und zweigte Einzahlungen von Kunden vom Geschäfts- auf ihr Privatkonto ab. Das habe die Angeklagte über Jahre hinweg mit "erheblicher krimineller Energie getan" und dabei in 47 Fällen insgesamt 186 203 Euro ihrer Firma gewerbsmäßig veruntreut - so zumindest lautete der Vorwurf der Staatsanwältin am Montag im Prozess gegen die heute 72-jährige Gilchingerin.

Die angeklagte Frau, die zuvor unbescholten war, zeigte sich weitgehend geständig. Sie wurde zu einer 22-monatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt und muss zudem rund 130 000 Euro an das geschädigte Reisebüro zurückzahlen. Der Amtsrichter folgte somit dem Antrag der Staatsanwältin. Er betonte, dass sich die Buchhalterin mit den veruntreuten Geldern sicher kein Luxus-Leben leisten wollte, sondern unter finanziellem Druck gestanden habe.

Newsletter abonnieren
:SZ Gerne draußen!

Land und Leute rund um München erkunden: Jeden Donnerstag mit den besten Freizeittipps fürs Wochenende. Kostenlos anmelden.

"Meine Ehe ging in die Brüche und ich hatte Steuerschulden, die nicht storniert wurden", rechtfertigte sich die Angeklagte. Zudem habe sie ihre relativ hohe Lebensversicherung nicht mehr bezahlen können. "Ich wolle Ende 2019 die Fehlbeträge noch ausgleichen, aber irgendwie war das Loch zu groß geworden", sagte die ehemalige Angestellte in der Verhandlung, die mittlerweile fast 50 000 Euro an Wiedergutmachung geleistet hat.

Anfang 2020 hatte die Gilchingerin ihrem Arbeitgeber gekündigt. Sie arbeitete ihre Nachfolgerin noch ein, die den Jahresabschluss von 2019 für den Steuerberater aufbereiten sollte. Dabei fiel der neuen Mitarbeiterin auf, dass kleine und größere Beträge auf dem Konto ihrer Vorgängerin gelandet waren. Daraufhin habe sie sich alle Belege und Bankauszüge bis 2009 sowie Buchungsprogramme angeschaut und die entwendeten Geldbeträge aufgelistet, berichtete die Zeugin.

Die Angestellte nutzte ihre weitgehenden Befugnisse aus

Es wurde ersichtlich, dass die vorherige Buchhalterin weitgehende Befugnisse hatte und diese offenkundig schamlos ausnutzte. Die Angeklagte sei mit Vollmachten für das Geschäftskonto ausgestattet gewesen und habe die Kasse sowie die gesamte Buchhaltung in der Hand gehabt, sagte die betrogene Chefin dem Gericht. Nachdem die vielen Fälle der veruntreuten Summen aufgedeckt wurden, sei man geschockt und von der langjährigen Mitarbeiterin "menschlich sehr enttäuscht" gewesen, erklärte die Reiseverkehrskauffrau. Sie gab an, damals leider nicht die Kontoauszüge und Sammelbelege überprüft zu haben.

Mittlerweile hat die Angeklagte einen neuen Job und will, soweit ihr möglich, den nun noch viel höheren Schuldenberg abbauen. Die Verteidigerin und ihre Mandantin akzeptierten das Urteil. "Es tut mir von Herzen leid", hatte sich die Gilchingerin noch kurz zuvor bei ihrer einstigen Chefin entschuldigt.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusGetrennte Eltern
:"Es ist nur wichtig, wie es dem Kind geht"

Damit Kinder trotz Trennung und Streit Kontakt zu beiden Eltern haben können, muss mitunter zeitweise eine unabhängige Person Treffen begleiten. Worauf Umgangsbegleiter dabei besonders achten müssen und welche Regeln für die Familien gelten.

Von Sabine Bader

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: