Prozess in München:Putzfrau soll Familien am Starnberger See mehr als 400 000 Euro gestohlen haben

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Zwischen Juli 2016 und Ende Januar 2018 hatte sich die Angeklagte unter anderem als Haushaltshilfe, Pflegekraft oder Putzfrau beworben. (Foto: Silvia Marks / dpa-tmn)
  • Eine 39-Jährige muss sich wegen Diebstahls in 13 Fällen vor dem Landgericht München verantworten.
  • Die Frau soll am Starnberger See als Putzfrau gearbeitet und dort Geld, Schmuck und Luxus-Uhren gestohlen haben.
  • Sie ist bereits wegen ähnlicher Diebstähle vorbestraft und bewarb sich im Internet mit mehreren Alias-Namen.

Aus dem Gericht von Andreas Salch, Starnberg

"Extreme Schuldgefühle" habe sie, sagt die Angeklagte, und dass sie eine "extreme Dummheit" begangen habe. Dann fügt sie noch hinzu, wenn sie eines Tages aus dem Gefängnis entlassen werde, werde sie nicht einmal mehr bei Rot über eine Ampel gehen. Die Bürokauffrau, die einmal Jura studiert hat, muss sich seit Mittwoch vor der 3. Strafkammer am Landgericht München II verantworten. Sie ist angeklagt wegen Diebstahls in 13 Fällen und sitzt seit Anfang März dieses Jahres in Untersuchungshaft.

In der Zeit zwischen Juli 2016 und Ende Januar 2018 hatte sie sich unter anderem auf Anzeigen im Internet als Haushaltshilfe, Pflegekraft oder Putzfrau beworben. Ihre Anstellungen nutzte sie dazu, um in Anwesen rund um den Starnberger See Diebstähle zu begehen. Mitunter durchsuchte sie bereits beim Probeputzen Schubladen nach Wertgegenständen. Bei den ihr zur Last gelegten Taten erbeutete die 39-Jährige Bargeld, Schmuck und Preziosen im Wert von etwas mehr als 411 000 Euro. "Ich möchte mich schuldig bekennen und die Taten einräumen", sagte die Bürokauffrau, gleich nachdem die Staatsanwältin die Anklage verlesen hatte.

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Ob die Diebstähle geplant waren, fragte Richter Martin Hofmann, worauf die Angeklagte erwiderte: "Nein, geplant sicher nicht." Es sollen "kurzfristige Aktionen" gewesen sein. Doch daran hatten Gericht und Staatsanwältin Zweifel. Denn die Bürokauffrau ist bereits wegen ähnlicher Diebstähle vorbestraft und bewarb sich im Internet mit nicht weniger als fünf Alias-Namen. Sie habe sich in einer finanziellen Notlage befunden und habe dringend Geld gebraucht, sagte die 39-Jährige. Sie ist alleinerziehende Mutter. Ihr Jurastudium brach sie im Alter von 22 Jahren kurz vor dem Abschluss ab, um ihren damaligen Freund zu heiraten. Die Ehe ging 2011 in Brüche. Ihr früherer Ehemann habe nur selten Unterhalt für das gemeinsame Kind gezahlt, so die Bürokauffrau.

Was sie mit der Beute gemacht habe, wollte der Vorsitzende wissen: Das Bargeld habe sie aufgebraucht, berichtete die Angeklagte. Andere Dinge, wie etwa Schmuck und Armbanduhren von Breitling, Rolex und Chopard, habe sie in München verkauft. Die Zertifikate zu den Uhren habe keiner der Händler sehen wollen. Was die Uhren wert sind, habe sie nicht gewusst, meinte die Bürokauffrau. Die meisten verkaufte sie weit unter Wert. Allein aus einem Anwesen in Berg, wo die 39-Jährige von Oktober 2017 bis Ende Januar dieses Jahres angestellt war, stahl sie Bargeld und andere Preziosen, deren Wert die Staatsanwaltschaft mit 306 000 Euro beziffert.

Nach ihrer Festnahme fand die Polizei in der Wohnung der Angeklagten am Westufer des Starnberger Sees acht Armbanduhren. Bei ihrer Vernehmung am Mittwoch offenbarte die 39-Jährige zur Überraschung von Gericht und Staatsanwaltschaft, dass das längst nicht alles sei. Es seien noch mehr Uhren da. Die hätten die Ermittler wohl nicht gefunden. Der frühere Ehemann der Bürokauffrau saß unter den Zuhörern im Gerichtssaal und versicherte: "Ich weiß von nichts."

Sollten die Uhren noch vor dem Ende des Prozesses vorgelegt werden, könnte sich dies zu ihren Gunsten auswirken, sagte Richter Martin Hofmann zu der Bürokauffrau. Deren Verteidigerin, Rechtsanwältin Dagmar Mortha, erklärte, sie wolle mit dem Bruder ihrer Mandantin Kontakt aufnehmen und ihn beauftragen, die Uhren dem Gericht zu übergeben. Sie stammen angeblich alle aus dem Haushalt in Berg. Deren Eigentümer sollen an diesem Donnerstag als Zeugen gehört werden. Wenn die Uhren dann auf dem Tisch liegen, "freuen die sich", sagte Richter Hofmann.

© SZ vom 22.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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