Bluttat im Beautysalon:Staatsanwältin fordert fünfeinhalb Jahre Haft

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Kraillinger soll mutmaßlichen Liebhaber seiner Ehefrau lebensgefährlich verletzt haben.

Von Christian Deussing, Planegg

Im Prozess um die Gewalttat am Pfingstmontag 2021 in einem Planegger Schönheitssalon hat die Staatsanwältin am Dienstag wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten für einen 48-jährigen Kraillinger gefordert. Er soll den mutmaßlichen Liebhaber seiner Ehefrau von Eifersucht und Wut getrieben mit mindestens vier wuchtigen Faustschlägen an den Kopf niedergestreckt und ihn in den Unterleib getreten haben. Faruk M. (Name geändert) wurde bei der Attacke lebensgefährlich verletzt und lag zwei Wochen im Koma. Der 44-Jährige konnte mit sechs Operationen gerettet werden. Die Anklägerin rückte allerdings vom Vorwurf des versuchten Totschlags ab, weswegen sich der Familienvater vor dem Landgericht München I bisher ebenso verantworten musste. Doch eine Tötungsabsicht sei im Prozess nicht nachzuweisen gewesen: Zum einen, weil keine Tatwaffe gefunden worden sei, zum anderen könne sich das Opfer an das brutale Geschehen im Salon nicht mehr erinnern, sagte die Staatsanwältin.

Der Mann habe aber multiple Verletzungen des Gehirns erlitten, sei nun Epileptiker sowie dauerhaft geistig und körperlich geschädigt worden, betonte die Anklägerin. Sie berief sich dabei auf die Aussage eines neurologischen Sachverständigen. Demnach seien "wesentliche Verbesserungen bei den neuropsychologischen Defiziten" aufgrund der Hirnschäden nicht zu erwarten. Das Opfer leidet seit der Bluttat auch unter Denk-und Sprachstörungen sowie unter Gedächtnisverlust. So konnte sich Faruk M., der früher eine Autoverleihfirma in Zürich geleitet hat, auch nicht mehr daran erinnern, wie er an dem Tattag nach Planegg gekommen war. Er klagte aber im Prozess darüber, "kein richtiger Mensch mehr zu sein".

Sein Anwalt, der den 44-Jährigen in der Nebenklage vertritt, verwies auf die lebenslangen gesundheitlichen Folgen der Attacken. Auch eine Bestrafung des Angeklagten könne dem schwerverletzten Opfer "nicht das wiedergeben, was ihm genommen wurde", sagte der Nebenkläger-Vertreter. Er forderte eine Gefängnisstrafe von nicht unter sechseinhalb Jahren für den einschlägig vorbestraften Kraillinger, der seit 15 Monaten in Unterschungshaft sitzt. Der Kraftfahrer hatte sich zwei Stunden nach der Tat der Polizei gestellt.

Der Angeklagte soll vom Opfer beleidigt und provoziert worden sein

Dies sei dem Angeklagten positiv anzurechnen wie auch sein Geständnis, den Kontrahenten geschlagen und getreten zu haben, erklärte Verteidiger Jörg Sklebitz. Er verwies darauf, dass der andere Mann jahrelang ein Verhältnis mit der Ehefrau seines Mandanten gehabt habe, der in dem Salon von dem 44-Jährigen mit den Worten beleidigt und provoziert worden sei: "Bist du immer noch mit dieser Schlampe zusammen?" Überdies habe die Ehefrau des Kraillingers, die im Prozess die Aussage verweigert hatte, 23 Mal vom Salon aus übers Festnetz mit dem Mann in der Schweiz in den fünf Monaten vor der Tat teilweise bis zu 24 Minuten telefoniert. Außerdem habe sich der Angeklagte - entgegen den Ausführungen der Staatsanwältin - laut eines Zeugen insgesamt fürsorglich um den Verletzten gekümmert und in Absprache die Rettungskräfte gerufen, so der Verteidiger. Er beantragte lediglich eine Haftstrafe von drei Jahren.

Der Angeklagte schweigt in dem Prozess. Das Urteil soll am Freitag verkündet werden.

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