Andrea Schulte-Krauss hatte sofort Bedenken, als sie die Berufung als Wahlhelferin zugestellt bekam. "Ich hab' ja immer mit ausgezählt, aber diesmal bin ich ja selbst Kandidatin", so die Kraillingerin, die für die Grünen im Stimmkreis Starnberg als Direktkandidatin bei der Landtagswahl angetreten ist. Sicherheitshalber habe sie bei der Rathausverwaltung nachgefragt, doch Geschäftsleiter Franz Wolfrum versicherte ihr, dass das schon ginge. Und so plante die 49-Jährige den Wahltag wie folgt: Erst selbst im Wahllokal im Kraillinger Ortsteil Pentenried wählen, dann dort auszählen - und spät abends noch zur Grünen-Wahlparty nach Starnberg fahren.
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Am Sonntagmittag erfuhr sie dann: Auszählen darf sie doch nicht. Ein Bürger hatten ihre Doppelrolle als Kandidatin und Wahlhelferin im Rathaus reklamiert und Geschäftsleiter Wolfrum blätterte noch einmal im Landeswahlgesetz nach. Und siehe da, in Artikel 7 Absatz 3 heißt es, dass Mitglieder aus dem Wahlvorstand keine Bewerber sein dürfen. "Das war mein Fehler", so Wolfrum. Er informierte Andrea Schulte-Krauss noch rechtzeitig, die beteuert: "Ich hatte nicht einen Wahlbrief in der Hand."
Anstatt nun am Wahlabend durch den Landkreis zu hetzen, machte es sich Schulte-Krauss nachmittags daheim gemütlich und verfolgte die ersten Hochrechnungen im Fernsehen, bevor es schließlich zur Wahlparty ging. "Ich bin ja froh, dass sich das rechtzeitig aufgeklärt hat." Sie mochte sich gar nicht vorstellen, dass womöglich die Wahl für ungültig erklärt hätte werden müssen, wäre es bei ihrer Falschinformation geblieben. Franz Wolfrum geht es genauso: "Gut, dass wir das noch heute klären konnten."