Herrsching:Landratsamt zahlt geplatzten Bürgerentscheid nicht

In Herrsching sollten die Bürger entscheiden, ob sie eine Baumschutzverordnung wollen. (Foto: Arlet Ulfers)

Das hatten sich die Herrschinger fein ausgedacht: Wenn die Rechtsaufsicht des Landratsamts ihnen schon ihren Bürgerentscheid in Sachen Baumschutz untersagt, soll die Kreisbehörde auch für die bereits entstandenen Kosten aufkommen. Insgesamt 12 000 Euro hatte die Verwaltung für die Abstimmung investiert, als kurz vorher bekannt wurde, dass dieser nicht mit dem bayerischen Gemeinderecht zu vereinbaren ist. Die Abstimmungszettel waren gedruckt, die ersten Briefwahlunterlagen verschickt und auch bereits wieder in der Verwaltung eingegangen, als das Landratsamt empfahl, die ganze Sache wieder abzublasen und dafür einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderats herbeizuführen.

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Der Herrschinger Rat folgte dieser Empfehlung. Die Gemeinde, so die einhellige Meinung auch der dazu befragten Juristen, sollte sich aber die Kosten erstatten lassen. Wie Bürgermeister Christian Schiller am Montag in der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres bekannt gab, hat das Landratsamt nun mitgeteilt, dass eine Kostenübernahme des Kreises für diesen Entscheid nicht möglich sei.

In der Abstimmung, die für 10. Dezember angesetzt war, sollte geklärt werden, ob die Herrschinger die Baumschutzverordnung tatsächlich wollen, die eine Bürgerinitiative mit einer Unterschriftensammlung initiiert hatte. Nach dem Aus für den Entscheid wird sich nun der Gemeinderat erneut mit dem Thema befassen müssen.

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