Amtsgericht Starnberg:Wertvollen Schmuck gestohlen

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Die angeklagte Frau zeigte sich im Prozess vor dem Starnberger Amtsgericht reumütig. (Foto: Arlet Ulfers)

Eine Haushaltshilfe wird zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die 36-Jährige gesteht die Taten und entschuldigt sich dafür.

Von Christian Deussing, Starnberg

Sie schämte sich und weinte auf der Anklagebank. Die Reue der 36-jährigen Frau im Prozess am Donnerstag vor dem Starnberger Amtsgericht wirkte echt. Auch die Schmuckstücke, die sie laut Anklage im vergangenen Jahr als Haushaltshilfe in Herrsching gestohlen und in einem Juweliergeschäft im Ort verkauft hatte, waren echt. Und vor allem wertvoll. Die Angeklagte gestand, die Wertsachen entwendet zu haben.

Gestohlen wurden in einem Fall ein Hochzeits- und Verlobungsring in Gold und mit Diamant, ein Armband und ein Siegelring. In einem anderen Haushalt stahl die Angeklagte je zwei handgefertigte Muschel- und Schnecken-Ohrringe. Der Wert der Schmuckstücke, von denen einige bereits nach dem Verkauf eingeschmolzen worden waren, wurde insgesamt auf rund 20 000 Euro taxiert. Das Gericht verurteilte die Diebin, die bislang nicht vorbestraft war, zu einer elfmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldauflage von 2000 Euro, die sie an den Verein "Frauen helfen Frauen" zahlen muss.

"Es tut mir leid, was ich getan habe", sagte die Angeklagte. Sie habe ihrer Schwiegermutter dabei helfen wollen, Steuerschulden zu begleichen. Im Juweliergeschäft habe sie gelogen und angegeben, dass die Schmuckstücke von ihrer Oma stammten. Tatsächlich hatte die Angeklagte während ihrer Arbeit den Schmuck in einem Kästchen und in Schubladen entdeckt und zugegriffen. Die 36-Jährige gab im Prozess an, 2000 Euro durch den Verkauf einiger der Schmuckstücke eingenommen zu haben.

Als im September vorigen Jahres die Putzhilfe erneut bei der Juwelierin mit den vier Ohrringen auftauchte, wurde die Geschäftsfrau misstrauisch - und die Sache flog auf. "Denn ich hatte eben diese Ringe erst zwei Wochen zuvor repariert und habe die Kundin angerufen", sagte die Zeugin. Auch die erste Familie, die bestohlen worden war, wurde sofort verständigt. "Wir waren völlig schockiert", erinnerte sich der Herrschinger in der Verhandlung. Man habe zwar von dem "finanziellen Druck" der Haushaltshilfe gewusst und sie daher auch unterstützt. Doch die Frau habe nicht um Hilfe gebeten, sagte der Familienvater.

Es seien "Gelegenheitstaten ohne kriminelle Energie gewesen", betonte die Staatsanwältin, deren Strafantrag die Richterin weitgehend folgte. Das Gericht befand auch, dass die Angeklagte aus finanzieller Not gehandelt, aber das Vertrauen der beiden Familien erheblich verletzt habe. Die Verurteilung soll ein "Warnschuss" sein, erklärte die Richterin. Sie hielt der mittlerweile arbeitslosen Frau zugute, sich bei den Bestohlenen entschuldigt und zumindest 590 Euro zurückgezahlt zu haben.

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