Gilching:Drogendeals und verbotene Waffen

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Ein Kfz-Meister wehrte sich vor dem Starnberger Amtsgericht gegen einen Strafbefehl. (Foto: Georgine Treybal)

Zwei Freunde müssen sich vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Sie sind weitgehend geständig.

Von Christian Deussing, Gilching

Zwei junge Männer sollen im Raum Gilching in acht Fällen Marihuana verkauft und auch ein Kokaingemisch angeboten haben - das wirft ihnen zumindest die Staatsanwaltschaft vor. Die Drogengeschäfte der beiden Freunde waren vor zwei Jahren aufgeflogen, als ein Abnehmer in eine Polizeikontrolle geriet und auspackte. Dabei gerieten die zwei Gilchinger ins Visier der Justiz. Sie mussten sich am Donnerstag vor dem Jugendschöffengericht in Starnberg wegen des Erwerbs und Verkaufs des Rauschgifts "in nicht geringer Menge" verantworten.

Bei den Hausdurchsuchungen entdeckten die Fahnder damals insgesamt etwa 160 Gramm Haschisch und Marihuana sowie eine Feinwaage, Verpackungsmaterial und 2730 Euro Bargeld. Bei dem älteren der beiden Angeklagten - einem heute 23-jährigen Lagerarbeiter - fanden die Ermittler zudem in einem Zimmer und in einer Garage zwei Schreckschussrevolver, vier Patronen, eine Armbrust, eine Machete sowie einen Wurfstern.

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Der einschlägig vorbestrafte junge Mann, der psychotherapeutisch behandelt wird, wurde daher zudem wegen Besitzes verbotener Waffen verurteilt: Er muss 1800 Euro zahlen und seine Therapie fortsetzen. Sollte der Gilchinger diese gerichtlichen Auflagen jedoch nicht einhalten, droht ihm eine einjährige Jugendstrafe - womöglich auch ohne Bewährung, wie der Jugendrichter erklärte.

Der 23-Jährige räumte die Anklagepunkte grundsätzlich ein. Er betonte jedoch, dass es sich nur um vier und nicht acht Drogentreffs gehandelt habe. Er sei auch nicht aktiv am Geschäft beteiligt gewesen. Sein Verteidiger wies zudem darauf hin, dass die aufgefundenen 2730 Euro nicht aus dem Verkauf von Drogen stammten: Das sei der Arbeitsverdienst seines Mandanten gewesen, so der Anwalt. Das Gegenteil ließ sich nicht beweisen.

Das Gericht gewährt den jungen Männern nochmals eine Chance

Der jüngere Komplize wurde zu 80 sozialen Arbeitsstunden verurteilt und angewiesen, zehn Drogenberatungsgespräche wahrzunehmen. Dem 21-Jährigen wurde ein Betreuungshelfer zugeteilt. Auch dieser Angeklagte bestritt den Vorwurf der Staatsanwältin, bei acht Gelegenheiten Cannabis verkauft zu haben: Dies sei nur in vier Fällen geschehen.

Die Jugendgerichtshelferin berichtete, dass der 21-Jährige eine Lehre und danach den Besuch einer Privatschule abgebrochen habe. Überdies hätten ihn familiäre Probleme belastet. Bei den Angeklagten seien "jugendliche Reifeverzögerungen" zu konstatieren. Sie würden aber an sich arbeiten, um wieder Fuß zu fassen, glaubt die Helferin.

Das Schöffengericht widersprach dieser Einschätzung nicht. Nach einer Verständigung mit den Verteidigern und der Staatsanwältin zeichnete sich in dem Prozess schon frühzeitig ab, dass die beiden jungen Männer noch recht glimpflich davonkommen könnten. Sie sind allerdings jetzt gewarnt: Nach weiteren Straftaten dürfte die Justiz strenger durchgreifen.

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