Feldafing:Gemeinde unterliegt vor dem Verwaltungsgerichtshof

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Das Alte Post-Gelände mit der charakteristischen Malerei ist seit Jahren Streitthema in der Gemeinde. (Foto: Nila Thiel)

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kippt den Bebauungsplan für die "Alte Post" nach einer Klage des Investors. Die Richterin kritisiert, die Gemeinde habe "handwerkliche Fehler" begangen.

Von Christian Deussing, Feldafing

Was wird aus der "Alten Post" an der Bahnhofstraße in Feldafing? Im Streit um die künftige Nutzung der zwei Grundstücke hat die Gemeinde am Dienstag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) eine Niederlage erlitten. Denn das Gericht kippte nach einem Ortstermin den Bebauungsplan "Alte Post und Rathausumgriff Nord, Bahnhofstraße" von 2018, gegen den die Immobiliengesellschaft GEDA Concordia geklagt hatte. Sie wollte den Plan als unwirksam erklären lassen. Die Firma ist die Eigentümerin und will auf dem etwa 2000 Quadratmeter großen Areal das rund 100 Jahre alte ehemalige Postgebäude abreißen und ein Wohn- und Geschäftshaus mit mehr als 20 Appartements und einer Tiefgarage bauen. Das Gelände wird derzeit teilweise noch von der Telekom als Lager genutzt.

Doch der Gemeinderat lehnte bereits im Jahr 2015 das "zu klotzige Vorhaben" des Investors ab und schob den Plänen auf dem Filetgrundstück im Ortskern mit einer Veränderungssperre einen Riegel vor. Zudem verfolgt die Gemeinde eigene Ambitionen und stellte vor vier Jahren den besagten Bebauungsplan auf, um den Standort in der Umgebung des denkmalgeschützten ehemaligen Bahnhofsgebäude und den Grünanteil in dem Bereich zu sichern. Das Gesamtkonzept sieht vor, das alte Postgebäude zu erhalten und als Bedarfsfläche für die Verwaltung, eine Bücherei oder auch für die Jugend zu nutzen.

Die Gemeinde müsse sich nun entscheiden, betont die Richterin

Der Gemeinderat hatte einst entschieden, die bauliche Nutzung als Bedarfsfläche, aber auch als urbanes Gebiet festzusetzen. Doch das kritisierte die Vorsitzende Richterin Gertraud Beck in der Verhandlung im Alten Rathaus: Die Gemeinde müsse sich entscheiden "und sich überlegen, was sie durchsetzen will", erklärte sie. Beck hielt der Kommune auch "handwerkliche Fehler" und Ungenauigkeiten bei den Grenzlinien der betreffenden Flächen im Bebauungsplan vor. Die VGH-Richterin ging zudem auf das einstige Postgebäude ein: Es sei zwar schön und füge sich harmonisch in die Umgebung des Bahnhofs, des Neuen Rathauses und des Gasthofs Poelt ein. Das Haus sei aber mit seiner Fassade und der Fischerwandmalerei in seiner früheren Funktion nicht mehr erkennbar.

Feldafings Bürgermeister Bernhard Sontheim (BGF) betonte in dem Verfahren, dass dieses zweigeschossige Gebäude in seiner Kubatur mit einzigartigem Dach "ortsbildprägend und städtebaulich wertvoll" sei. Das dürfte jedoch der klagende GEDA-Geschäftsführer Christian Dahlhoff anders sehen. Er sagte, dass mit dem nun gefällten Urteil das erste Ziel erreicht worden sei. Zuvor hatte der Immobilienmakler darauf hingewiesen, "immer gesprächsbereit" gewesen zu sein und das jedem Gemeinderatsmitglied angeboten zu haben. Doch es sei nicht darauf reagiert worden, monierte Dahlhoff. Sein Anwalt wünscht sich nun ein "neues Nachdenken" im Gemeinderat.

Dort wird man sich mit der gerichtlichen Entscheidung auseinandersetzen, sobald die schriftliche Begründung des Urteils in einigen Wochen vorliegt. "Wir mussten lernen, handwerkliche Fehler gemacht zu haben", räumte Rathauschef Sontheim nach der VGH-Entscheidung ein.

Das Gericht hat aber auch erklärt, dass die Gemeinde trotz allem weiter ihre Ziele verfolgen könne - und nicht alle Forderungen des Investors umgesetzt werden müssten. So bleibt nach wie vor ungewiss, was nun auf dem Gelände an der Feldafinger Bahnhofstraße tatsächlich passieren wird.

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