Schwimminsel:Sicherer baden

Lesezeit: 1 min

Badeinseln wie diese bieten im Sommer viel Spaß im Wasser. (Foto: Christophe Gateau/dpa)

Die Gemeinde Berg will das Risiko eventueller Haftungsansprüche bei Unfällen durch die Plattform im Starnberger See minimieren. Wie das funktionieren kann, erklärt ein Experte dem Gemeinderat.

Von Sabine Bader, Berg

Schafft ein Sicherheitskonzept annähernd Rechtssicherheit beim Betrieb einer Badeinsel? Das ist die Frage, mit der sich die Berger Gemeinderäte an diesem Dienstag ungeachtet der Minusgrade auf dem Thermometer zu befassen hatten. Dazu hatte die Gemeinde den Münchner Rechtsanwalt Georg Krafft eingeladen, der nach eigenen Angaben seit mehr als 20 Jahren bayerische Kommunen vor Gericht vertritt, wenn es darum geht, mögliche Haftungsansprüche bei Unfällen abzuwehren.

Kraffts Fazit: Absolute Rechtssicherheit sei zwar nicht zu erreichen. Aber das Risiko, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden, lasse sich durch ein ausgeklügeltes Sicherheitskonzept erheblich minimieren. Dazu gehört laut Krafft nicht nur, die Badeinsel selbst genau unter die Lupe zu nehmen, sondern auch das dazugehörige Badegelände. Diese Beobachtung des Experten bezieht sich vor allem auf den dortigen Baumbestand. Darüber hinaus muss geklärt sein, wo und in welcher Form diverse Schilder auf dem Grundstück anzubringen sind und in welcher Entfernung vom Ufer die Badeinsel im See zu verankern ist, um eine ausreichende Wassertiefe bei Sprüngen zu gewährleisten. Auch Details zur Beschaffenheit der Ankerkette spielen eine Rolle.

Bekanntlich liegt die Plattform, die bisher vor dem gemeindlichen Badegelände unterhalb der Seeburg in Allmannshausen im Wasser lag, derzeit auf dem Trockenen. Der jüngste Herbststurm hatte sie auf den Rücken geworfen, und beim Versuch, sie wieder umzudrehen, hatten Mitarbeiter der Gemeinde festgestellt, dass nicht nur die Ankerkette stark abgescheuert, sondern auch die Badeleiter verbogen war.

Die Schwimminsel muss also repariert werden. Dies soll jedoch erst geschehen, wenn geklärt ist, zu welchen rechtlichen Bedingungen sie wieder eingesetzt werden kann. Am Dienstag hatte Anwalt Krafft dem Gremium sein Sicherheitskonzept zunächst nur vorgestellt. Ob die Gemeinde ihn auch beauftragt, muss noch entschieden werden.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: