Seinen Jobverlust hatte der Mann nicht verkraftet, dazu kamen noch private Schicksalsschläge. "Es tut mir leid, aber irgendwann bin ich explodiert", erklärte der Angeklagte, der sich vor dem Amtsgericht Starnberg wegen Bedrohung verantworten musste. Der 47-Jährige hatte vor sechs Monaten offenbar aus Wut und Verzweiflung einem befreundeten Ex-Kollegen aus dem Warenlager eine wüste Handynachricht geschickt. Hierbei gab er seiner einstigen Teamleiterin die Schuld an seinem Rauswurf aus der Firma. "Die Lesbe knöpfe ich mir vor, bin schon auf Knast eingestellt. Sie wird leiden (...) und bekommt meinen Hass zu spüren", heißt es in dem bedrohlichen Chat des Gilchingers.
Er habe damals zu viel getrunken und an dem Abend "mindestens 2,5 Promille intus gehabt". An mehr könne er sich nicht erinnern, sagte der Angeklagte und betonte, dass er der Frau nichts angetan hätte. Allerdings nahm sein früherer Kollege die Handynachricht ernst und meldete sie seinem Chef, um die 26-jährige Teamleiterin und womöglich andere Mitarbeiter zu schützen. Denn das sei "grenzüberschreitend gewesen", sagte der Zeuge im Prozess aus. Damit meinte der Lagerist auch den Satz des Angeklagten auf dem Handy: "Räche mich an ihr, koste es, was es wolle. Wegen der bin ich geflogen."
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Der Zeuge hielt diese Anschuldigung für einen "Irrglauben", da die Teamleiterin gar nicht befugt gewesen sei, den Kollegen zu feuern. Zudem habe man sich auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt, es sei also keine Kündigung erfolgt, berichtete der Familienvater. Die ins Visier geratene Vorarbeiterin hatte geschockt reagiert, als sie über die Firmenleitung von der Bedrohung erfuhr. Vor Angst habe sie die ersten zwei Wochen nicht schlafen können und woanders gewohnt, sagte die Teamleiterin mit brüchiger Stimme. Das sei alles beklemmend gewesen.
Anfangs habe sie mit dem Angeklagten zwar noch gut zusammengearbeitet, dann hätten sich diverse Mitarbeiter über ihn beschwert - auch habe er schon in der Früh nach Alkohol gerochen. "Ich wollte ihn nicht mehr in meinem Team haben", sagte die 26-Jährige, bei der sich der Angeklagte eher halbherzig entschuldigte. Er schob sein Verhalten auf seine damals psychische Ausnahmesituation und den Suff.
Diesen Umstand berücksichtigten auch der Staatsanwalt und die Amtsrichterin. Sie stellten das Verfahren gegen eine Auflage von 40 Stunden soziale Arbeit ein, die der bisher unbescholtene Mann jetzt ableisten muss.