Revision:"Eine Ohrfeige für die Münchner Justiz"

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Pillen gegen Sex: So lautete der Vorwurf gegen einen Gerichtspsychiater. Doch eine Bewährungsstrafe des Landgerichts hat der Bundesgerichtshof jetzt einkassiert.

Von Andreas Salch, München

Sex gegen Pillen, so lautete auf einen einfachen Nenner gebracht, der Vorwurf der Münchner Staatsanwaltschaft gegen den Gerichtspsychiater Thomas Sch. Zehn Monate Haft auf Bewährung hatte das Landgericht München II im Juli vergangenen Jahres gegen den 61-Jährigen verhängt, weil er einer medikamentenabhängigen ehemaligen Staatsanwältin ein Angst lösendes Präparat verschrieben haben soll und dafür Sex von der Frau bekommen habe.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil des Landgerichts München II jetzt jedoch auf die Revision von Sch.s Verteidiger hin, Rechtsanwalt Alexander Betz, aufgehoben und den Forensiker freigesprochen. Ein sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs- oder Behandlungsverhältnisses habe nicht vorgelegen, erklärten die BGH-Richter.

Landgericht München
:Bewährungsstrafe für Sex gegen Pillen

Softe Sado-Maso-Praktiken im Austausch gegen Medikamente: Der Gerichtspsychiater Thomas S. nutzte offenbar die Notlage einer ehemaligen Staatsanwältin aus.

Von Andreas Salch

Rechtsanwalt Betz teilte auf Anfrage mit, der Karlsruher Beschluss sei eine "gigantische Ohrfeige für die Münchner Justiz". Die Entscheidung des 1. Strafsenats sei einstimmig gefallen, so Betz. Dass ein Senat einen Angeklagten freispreche, komme "ganz, ganz selten vor", erklärte der Verteidiger. Mit der Entscheidung sei sein Mandant, der viele Jahre für die bayerische Justiz als psychiatrischer Sachverständiger gearbeitet hat, "voll rehabilitiert".

Gleichwohl sei durch die Ermittlungen und den Prozess vor der 1. Strafkammer am Landgericht München II dessen "Existenz zerstört worden." Sch. war am Montag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Laut Angaben seines Anwalts macht der 61-Jährige derzeit Urlaub.

Thomas Sch. hatte den Vorwurf, die Juristin sei seine Patientin gewesen, stets vehement zurückgewiesen. Ebenso habe es niemals ein Arrangement im Sinne von Sex gegen Pillen gegeben. Als er der Frau erstmals ein Rezept ausgestellt habe, seien sie bereits ein Paar gewesen, hatte Sch. zum Prozessauftakt vor dem Landgericht München II erklärt.

Der Beschluss der Karlsruher Richter könnte deutlicher nicht sein: Der Angeklagte habe sich "unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt strafbar gemacht", so die Richter des 1. Strafsenats. Zwar habe der Angeklagte mehrfach sexuelle Handlungen an der Juristin vorgenommen und an sich von ihr vornehmen lassen. Dies jedoch sei "nicht unter Missbrauch eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses" geschehen.

Im Prozess vor dem Landgericht München II hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft zwei Jahre und acht Monate Haft für Thomas Sch. gefordert. Er warf dem 61-Jährigen "ärztliches Fehlverhalten" vor. Obwohl Sch. der kritische Zustand der ehemaligen Staatsanwältin bewusst gewesen sei, so der Anklagevertreter, habe er ihr Rezepte ausgestellt.

Sch.s Verteidiger hatten in dem Verfahren einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert. Der Angeklagte habe "lediglich moralische und nicht strafrechtliche Schuld auf sich geladen", so einer der Anwälte bei seinem Plädoyer.

© SZ vom 19.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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