Landgericht München:Bewährungsstrafe für Sex gegen Pillen

  • Der Gerichtspsychiater Thomas S. lieferte einer ehemaligen Staatsanwältin Pillen im Austausch gegen Sex.
  • Unter anderem stand ihm die Frau für "softe Sado-Maso-Praktiken" zur Verfügung.
  • Das Gericht verurteile den Mann nun zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten.

Von Andreas Salch

Es war keine Liebe. Es war ein reines Zweckbündnis, das sich auf einen einfachen Nenner bringen lässt: Sex für Pillen. So wertete der Vorsitzende der 1. Strafkammer am Landgericht München II, Richter Martin Rieder, sinngemäß die Beziehung zwischen dem Gerichtspsychiater Thomas S. und einer früheren Staatsanwältin am Landgericht München I. Die alkohol- und medikamentenabhängige Juristin befand sich 2010 in einer schweren Krise.

Da ihr behandelnder Arzt ihr ein Angst lösendes Medikament nicht mehr verschrieb, wandte sich die 44-Jährige an den Angeklagten. Und Thomas S. lieferte. Im Gegenzug bekam er von der früheren Staatsanwältin Sex. Unter anderem stand sie ihm den Ermittlungen zufolge für "softe Sado-Maso-Praktiken" zur Verfügung. Der Angeklagte habe eine "sich bietende Gelegenheit einfach ausgenutzt", stellte Richter Rieder bei der Urteilsbegründung fest.

Was die Staatsanwaltschaft forderte

Das Gericht geht davon aus, dass es zu mindestens zwei sexuellen Kontakten kam. Aus Sicht der Kammer bestand zwischen S. und der Juristin ein Beratungs- und Behandlungsverhältnis. Dies habe der Angeklagte dazu benutzt, um die Juristin sexuell zu missbrauchen. Dass die 44-Jährige von sich aus auf den Gerichtspsychiater zugegangen war und ihm Sex für Pillen in Aussicht gestellt habe, sei "kein Grund einen Missbrauch auszuschließen", betonte Richter Rieder.

Staatsanwalt Florian Gliwitzky forderte zwei Jahre und acht Monate Haft gegen Thomas S. zu verhängen. Er warf dem 60-jährigen Forensiker unter anderem "ärztliches Fehlverhalten" vor. Obwohl ihm der kritische Zustand der früheren Staatsanwältin bewusst gewesen sei, habe er ihr Rezepte ausgestellt. "Dafür fehlt mir einfach jedes Verständnis", sagte Gliwitzky bei seinem Plädoyer.

Welche Folgen das Urteil hat

Die Verteidiger von Thomas S. forderten einen Freispruch. Der Angeklagte habe "lediglich moralische und nicht strafrechtliche Schuld auf sich geladen", erklärte Rechtsanwalt Matthias Nanz. Sein Kollege Stephan Lucas sagte, der vorliegende Fall habe das Zeug für einen Präzedenzfall. Neben einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe machte das Gericht dem Angeklagten mehrere Geldauflagen in Höhe von insgesamt 30 000 Euro.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss Thomas S. mit dem Entzug seiner Approbation rechnen. Der 60-Jährige will jetzt Revision gegen das Urteil des Landgerichts einlegen.

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