Prozess:Prostituierte erpresst Unternehmer mit Sexvideo und muss in Haft

Lesezeit: 1 min

  • Eine Prostituierte drohte einem Münchner Unternehmer damit, ein Sexvideo und Nacktbilder von ihm zu veröffentlichen.
  • Die 41-Jährige forderte sechs Millionen Euro von dem Mann.
  • Nun hat sie das Landgericht München I wegen versuchter Erpressung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Von Christian Rost

Eine Prostituierte, die einem Münchner Unternehmer mit der Veröffentlichung eines Sexvideos und Nacktfotos gedroht hat, ist am Landgericht München I zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die 3. Strafkammer sprach die 41-Jährige der versuchten Erpressung schuldig. Ihr Komplize, ein 37-jähriger Chef einer Sicherheitsfirma, erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Er hatte ihr eine Kamera für die heimlichen Filmaufnahmen besorgt.

Die Frau hatte den Geschädigten 2008 im Bordell "Leierkasten" kennengelernt. Aus der Bekanntschaft entwickelte sich eine Beziehung: Der mittlerweile 80 Jahre alte Mann richtete seiner Liebschaft sogar eine Wohnung in Schwabing ein und spendierte ihr monatlich 5000 Euro. Als sie 2013 ein eigenes Bordell eröffnen wollte, stellte er ihr dafür sogar 600 000 Euro zur Verfügung. Nicht mehr zahlen wollte er, als der Club zwei Jahre später 250 000 Euro Schulden angehäuft hatte. Erst als ihm die Prostituierte drohte, seiner Frau von dem Verhältnis zu erzählen, gab er nach und brachte auch diese Summe auf.

Sie drohte damit, die Bilder seiner Frau zu schicken

Die Beziehung endete im Herbst 2015 nach einem Streit, woraufhin der Unternehmer auch keine monatlichen Zahlungen mehr leistete. Mit einem Erpressungsversuch wollte sich die Frau aber noch eine große Summe sichern. Sechs Millionen Euro als Schenkung forderte sie von ihrem Liebhaber. Falls er nicht zahle, werde sie ein heimlich gedrehtes Video von einem gemeinsamen Stelldichein und Nacktfotos von ihm im Internet veröffentlichen und seiner Frau schicken. Die Bilder und den Film hatte die Prostituierte in einem Münchner Hotel gefertigt. Dorthin hatte sie den Mann unter einem Vorwand gelockt und verführt.

Die 3. Strafkammer ging letztlich nur von einem Fall von versuchter Erpressung aus. Die Staatsanwaltschaft hatte die Frau und ihren Komplizen wegen Erpressung in einem besonders schweren Fall angeklagt. Die Richter kamen aber zu dem Schluss, dass der Film und die Bilder tatsächlich nie verwendet wurden. Das Opfer habe zwar unter massivem Druck gestanden, letztlich sei aber nichts passiert. Wie am Rande des Prozesses zu vernehmen war, trägt der Unternehmer seiner Ex-Geliebten trotz allem nichts nach.

© SZ vom 02.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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