Prozess:Jugendbetreuer wegen sexuellen Missbrauchs zu Bewährungsstrafe verurteilt

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Der Mann gab einem 13-Jährigen vor den Taten Joints. Die Richterin wirft dem Angeklagten vor, er habe seine "besondere Stellung ausgenutzt, um Jungs kennenzulernen".

Von Susi Wimmer

Das Landgericht München I hat einen ehemaligen Betreuer einer Jugendorganisation wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer dreijährigen Bewährungszeit verurteilt. Das Gericht sah es zudem als erwiesen an, dass der heute 33-jährige Entwicklungsingenieur einem 13-Jährigen vor den Taten Joints zum Rauchen gegeben hatte. Die ursprünglich von der Staatsanwaltschaft angeklagten 20 Taten hatten sich als nicht strafrelevant beziehungsweise nicht nachweisbar herausgestellt.

"Sie haben ihre besondere Stellung ausgenutzt, um Jungs kennenzulernen", warf die Vorsitzende Richterin Sigrun Brossardt dem Mann auf der Anklagebank vor. David H. hatte zwischen 2003 und 2006 als Betreuer während einer Jugend-Freizeit sich so in das Vertrauen der beiden Buben und auch ihrer Mütter geschlichen, dass diese ein, zwei Jahre später ihren Kindern erlaubten, David H. privat zu besuchen.

Einen Buben ließ er Haschisch rauchen oder auch eine Bong und machte ihm weis, er solle sich dabei besser ausziehen. Sonst könnte der verdächtige Geruch an der Kleidung hängen bleiben und seine Mutter etwas bemerken. Einmal machte er ein Foto von dem Buben beim Duschen, dann legte er die Hand auf seinen Körper. Insgesamt sah das Gericht in zwei Fällen einen sexuellen Missbrauch an dem 13-Jährigen.

Das zweite Opfer wollte nicht im Prozess aussagen. In der ermittlungsrichterlichen Vernehmung seien die Schilderungen der Taten nicht so zum Ausdruck gekommen wie in der Anklage, befand das Gericht. Dass der ehemalige Betreuer überhaupt verurteilt werden konnte, liegt daran, dass eines der Opfer auf dem Computer des Mannes Jahre später zufällig Fotos von nackten Kindern entdeckte. "Meinem Mandanten war es wichtig, dass die Sache öffentlich wird und nicht noch mehr Kinder Opfer werden", sagte Anwältin Gabriele Schöch.

© SZ vom 08.04.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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