Prozess:Friseurin wegen dottergelber Haarfarbe verklagt

Eine Frau beim Haareschneiden - nicht immer endet der Friseurbesuch mit Zufriedenheit. (Foto: Lukas Barth)

Die unzufriedene Kundin wollte Schadenersatz und Schmerzensgeld, doch das Amtsgericht wies die Klage ab.

Von Andreas Salch

Mit der Haarfarbe war die Kundin nicht zufrieden. Bei diesem Farbton womöglich auch kein Wunder: "dottergelb". So zumindest definierte die Frau selbst die Farbe ihrer Haare und zog vor Gericht. In einem Zivilverfahren vor dem Amtsgericht München verklagte sie eine Friseurmeisterin, die ihre Haare in einem Salon im Glockenbachviertel gefärbt hatte, auf Schadenersatz in Höhe von 530 Euro. Außerdem verlangte die Kundin ein Schmerzensgeld von mindestens 500 Euro. Doch das Amtsgericht wies die Klage ab.

Im Mai 2017 war die Klägerin mit einem Foto der Bloggerin Xenia in den Friseursalon gekommen und gab an, sie wolle sich die Haare mit der sogenannten Balayage-Technik färben lassen. Die Prozedur zog sich hin. Zwei Stunden vergingen. Ihre Kopfhaut, so die Klägerin, habe bereits massiv zu brennen und zu jucken begonnen. Dann wurden ihre Haare - nunmehr "dottergelb" - ausgespült. Die Kundin war erbost.

Die Friseurmeisterin soll sich geweigert haben, die "dottergelben" Haare nachzubehandeln. Stattdessen gab sie der Kundin eine Silbertönung zur häuslichen Selbstanwendung, um den Gelbstich zu beseitigen.

Da sich die Klägerin nicht mehr an die Friseurmeisterin gewandt habe, um den vermeintlichen Schaden nachzubessern, sei davon auszugehen, so das Gericht in seinem Urteil, dass die Klägerin "mit der unterstellten Friseurleistung im Wesentlichen zufrieden gewesen sei". Auch einen Anspruch auf Schadenersatz schloss das Gericht aus. Denn die Klägerin habe eine Gesundheitsschädigung oder gar Körperverletzung durch die Beklagte nicht schlüssig darlegen können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 19.02.2019 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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