"Bingo!!!" Wieder und wieder hallten die Siegesrufe glücklicher Gewinner durch das Wohnhaus nahe dem Harras. Seit November ging das so. Bis den Bewohnern über dem Café der Kragen platzte und sie die Polizei riefen, mehr als einmal. Die Beamten merkten schnell: Die mal 70, mal 100 Personen, die sie in der Kneipe antrafen, waren nicht allein an Whisky, Bier und Snacks interessiert, die auf Tafeln angepriesen wurden. Sie scharten sich auch nicht um die Spielautomaten. Sie betrieben Bingo als Glückspiel. Und das ist illegal.
Wegen des Verdachts der unerlaubten Veranstaltung einer Lotterie leitete die Staatsanwaltschaft München I ein Ermittlungsverfahren gegen die drei 24, 50 und 53 Jahre alten Gaststättenbetreiber ein. In der Nacht zum Montag ertönte dann zum letzten Mal der ohrenbetäubende Ruf "Bingo!". Beamte des Kommissariats 33, eine Staatsanwältin sowie Vertreter der Gaststättenabteilung im Kreisverwaltungsreferat besuchten das Lokal in der Plinganserstraße in Sendling. Die Polizisten stellten mehrere tausend Euro Bargeld sicher. Das Lokal wird laut Polizei wegen weiterer Verstöße gegen das Gaststättengesetz dicht gemacht.