Vor einer Woche ist der im sogenannten Parkhausmord zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Benedikt T. auf Bewährung aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Straubing entlassen worden, aber die bayerische Justiz ermittelt weiterhin gegen ihn: wegen des Verdachts der Bestechung. Das bestätigte T.s Anwalt Peter Witting der SZ, nachdem am Samstag die Bild-Zeitung darüber berichtet hatte. Zu Details äußerte sich Witting ebenso wenig wie die Staatsanwaltschaft Regensburg, deren Zweigstelle Straubing das Ermittlungsverfahren führt.
Witting hält den Vorwurf gegen seinen Mandanten für "vollständig unbegründet". Er wies darauf hin, dass die Ermittlungen "für die Strafvollstreckungskammer kein Hinderungsgrund für die gewährte Bewährungsaussetzung gewesen" seien. Insofern ist Witting optimistisch: "Wir rechnen in Kürze mit einer Verfahrenseinstellung."
Exklusiv Parkhausmord in München:Fall Charlotte Böhringer: Verurteilter ist frei
Der zu lebenslanger Haftstrafe verurteilte Benedikt T. hat die Justizvollzugsanstalt Straubing verlassen - früher als erwartet. Warum das möglich war und wie es jetzt weitergeht.
Nach SZ-Informationen geht es beim Vorwurf der Bestechung um eine Flasche Schnaps, die T. dem Wachpersonal der JVA im vorigen Herbst mitgebracht haben soll, als er sich im offenen Vollzug befand. Der Schnaps sei als Gegenleistung gedacht gewesen für eine Kiste Spezi, die Wärter nach einem Fußballspiel den siegreichen Gefangenen spendiert haben sollen.
Benedikt T. war am vorigen Montag nach 17 Jahren aus der Haft entlassen worden, weil die festgesetzte Mindesthaftdauer abgelaufen ist und ein Sachverständiger ihm eine günstige Sozialprognose gestellt hat. T. hat stets bestritten, im Mai 2006 seine Tante Charlotte Böhringer, die vermögende Besitzerin eines Parkhauses in der Münchner Innenstadt, erschlagen zu haben. Derzeit wird in diesem Fall der dritte Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens geprüft.