Parkhausmord an Charlotte Böhringer:Zweifel am Mordmotiv

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Parkhausmord an Charlotte Böhringer: Schauplatz eines grausigen Verbrechens: das Parkhaus an der Baaderstraße.

Schauplatz eines grausigen Verbrechens: das Parkhaus an der Baaderstraße.

(Foto: Robert Haas)

Die Hürden für die Wiederaufnahme eines Gerichtsverfahrens sind hoch in Bayern. Trotzdem hat der Anwalt des verurteilten Benedikt T. viele Gründe, es erneut zu versuchen. Welche Argumente er anführt und wieso mehrere Experten ihm recht geben.

Von Joachim Mölter

Der Parkhausmord beschäftigt die Münchnerinnen und Münchner immer noch - auch 16 Jahre, nachdem die vermögende Witwe Charlotte Böhringer in ihrer Penthouse-Wohnung erschlagen worden ist, und 14 Jahre, nachdem ihr Neffe Benedikt T. deswegen zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Bis heute bestreitet der inzwischen 47-Jährige die Tat. Das Interesse an dem Fall wurde in der vergangenen Woche erneut deutlich, als er im Rahmen eines "True-Crime-Events" auf die Bühne des Deutschen Theaters gebracht wurde, dem mehrere Hundert Menschen gespannt zuhörten. Titel der Talkrunde: "Mördern auf der Spur"; einer der Teilnehmer: T.'s Anwalt Peter Witting.

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