Oktoberfest:6400 Euro Strafe für Po-Grapscher auf der Wiesn

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Besucher feiern ausgelassen in einem Bierzelt. Einer 21-Jährigen war nach der Tat eines Mannes nicht mehr nach Feiern zumute (Symbolbild). (Foto: Johannes Simon/Getty Images)

Ein 49-Jähriger greift einer jungen Studentin im Augustiner-Zelt zweimal ans Gesäß. Sie geht zum Safe Space und dann zur Polizei. Der Mann bestreitet die Tat, aber das Amtsgericht ist von der Aussage der 21-Jährigen überzeugt.

Von Susi Wimmer

Dieses Urteil geht raus an alle Männer, die denken, wenn Wiesn ist, kann man schon mal Frauen angrapschen. Für zwei Kniffe in den Allerwertesten einer jungen Dame hat das Amtsgericht einen Mann aus dem Raum München jetzt zu einer Geldstrafe von 6400 Euro verdonnert. Bis zuletzt hatte er versichert, er würde so etwas nie tun. Aber Amtsrichter Sebastian Schmitt war am Ende "überzeugt, dass es so war".

Es sollte ein lustiger Sonntag auf der Wiesn werden, die Studentin Luisa T. ( Name geändert) und ihr Freund hatten sich mit zwei Bekannten im Augustiner-Festzelt verabredet. Gegen Abend setzten sich drei Herren zu ihnen an den Tisch, "man hat sich halt zugeprostet", erzählt Luisa T. vor Gericht, "sonst nichts".

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Irgendwann sei sie von der Toilette gekommen, da standen zwei oder drei der Herren am Gang vor dem Wiesntisch, sie musste an ihnen vorbei. Dabei habe ihr einer an den Po gegriffen. "Ich bin schnell einen Schritt zur Seite gegangen", sagt sie, da kam der zweite Kniff. Sie sei danach total verwirrt gewesen, erzählt die 21-Jährige. "Ich wusste nicht, was ich machen soll. Ich hab überlegt, was jetzt da überhaupt passiert ist." Wenig später habe sich der Kneifer zu ihr gebeugt und noch so etwas wie "ja, sorry" gerufen. "Ich wollte nichts sagen", berichtet die Studentin weiter, "ich wusste ja nicht, wie die reagieren." Vorsichtshalber habe sie aber ein Handyfoto von dem Mann gemacht.

Doch nach ein paar Minuten hielt sie es nicht mehr im Zelt aus und ging mit ihrem Freund nach draußen. "Ich hab nur noch geweint und wollte nach Hause", sagt sie. Ihr Freund aber meinte, sie solle zum Safe Space gehen, einer Einrichtung auf der Wiesn, wo Mädchen und Frauen in allen Notlagen geholfen wird. Dort habe sie sich beruhigt, "und man hat mir zu einer Anzeige geraten".

Mit der Polizei gingen sie zurück ins Zelt, wo der 49-jährige Stefan W. mit seinen Freunden noch feierte. Er musste mit zur Wiesnwache, wo er "nicht nett" behandelt worden sei, wie der Angeklagte erzählt. Er hatte zu dem Zeitpunkt etwa vier Mass Bier getrunken. Warum die Polizei einen Alkoholtest bei Luisa T. durchführte, bei Stefan W. aber nicht, bleibt ihr Geheimnis.

Die Freunde des Angeklagten treten in den Zeugenstand. "Es ist mir ein Rätsel, es war gar nichts", versichert der eine. Nichts gesehen, nichts gehört. Und überhaupt seien sie ja früher gegangen. Nicht nur bei dieser Aussage geht Nebenklage-Anwältin Antje Brandes der Hut hoch. Laut Polizei seien nämlich alle drei Herren nach dem Vorfall noch im Zelt gewesen. "Es geht einfach nicht, dass man einer Frau in den Intimbereich greift, auch noch mehrfach", sagt sie im Plädoyer.

Verteidiger Holger Schewe versteigt sich zu der Aussage, die Frau habe ja ein Dirndl getragen, "da kann man nicht nachvollziehen, dass ein Kniff etwas bewirkt haben soll, im Gegensatz zu Leggings". Er will einen Freispruch.

Staatsanwalt Christian Lohr sieht bei der Zeugin keinerlei Widersprüche in der Aussage. "Sie wollte eigentlich heim, es gibt keinen Grund, eine ihr unbekannte Person falsch zu belasten." Das sieht auch Richter Sebastian Schmitt so. Er verhängt wegen der sexuellen Belästigung 80 Tagessätze zu je 80 Euro, außerdem muss W. die Kosten des Verfahrens sowie die Auslagen der Nebenklage tragen.

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