Cannabis-Legalisierung:Darf auf der Wiesn gekifft werden?

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Darf auf der Wiesn gekifft werden? Die Regelungen stehen noch nicht fest. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Vom 1. April an werden die Regelungen zum Marihuana-Gebrauch gelockert - auch in München. Was bedeutet das für das Oktoberfest?

Von 1. April an soll der Cannabis-Konsum in Deutschland legal werden - zumindest teilweise. Das wirft in München nun die Frage auf, wie die Regeln zum Oktoberfest dafür aussehen könnten. Darf dort gekifft werden? Und wenn ja: Wo? Das Wirtschaftsreferat als Veranstalter möchte dazu bisher keine konkreten Aussagen tätigen. "Die Auswirkungen des Gesetzes auf Veranstaltungen oder Gastronomie werden erst in einigen Wochen oder Monaten erkennbar sein", teilte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur mit.

Eine spezielle Regelung für die Wiesn werde - wenn nötig - in die Oktoberfestverordnung aufgenommen, dies sei Aufgabe des Kreisverwaltungsausschusses. Wirtschaftsreferent und Festleiter Clemens Baumgärtner (CSU) sagte der Bild-Zeitung: "Wir müssen uns das Gesetz erst genau anschauen." Er habe ein ungutes Gefühl, wenn er sich vorstelle, dass in den Wirtsgärten auf dem Oktoberfest die Joints herumgereicht würden. Zur Erinnerung: Die CSU unter Markus Söder hatte angekündigt, es den Kiffern in Bayern so schwer wie möglich machen zu wollen.

Die Sprecher der Wiesnwirte, Peter Inselkammer und Christian Schottenhamel, wollten ebenfalls noch nicht konkret werden. Die Entscheidung zur teilweisen Legalisierung sei noch sehr frisch, man werde das Thema bei der nächsten Wirte-Sitzung Mitte April diskutieren. Zum jetzigen Zeitpunkt gebe es keinen akuten Handlungsbedarf. Man wolle zunächst andere große Open-Air-Veranstaltungen wie das Tollwood abwarten.

Das bayerische Gesundheitsministerium sieht Kiffen auf dem Oktoberfest kritisch. Das Gesetz sehe vor, dass "der Konsum von Cannabis grundsätzlich in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten ist", sagte Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) der Deutschen Presse-Agentur. "Dies gilt unabhängig von der jeweiligen Örtlichkeit und ist damit auch im Zusammenhang mit Veranstaltungen oder Volksfesten maßgebend." Zudem seien die Bestimmungen des Gesundheitsschutzgesetzes gültig. "Das Rauchen im Allgemeinen ist in Bier-, Wein- und Festzelten sowie in Festhallen nicht zulässig, unabhängig davon, ob sie vorübergehend oder dauerhaft betrieben werden."

Ein Ministeriumssprecher warnte vor einem Mischkonsum von Cannabis und Alkohol. "Studien zeigen, dass Cannabis die Alkoholwirkung verstärkt." Dabei nähmen beim Mischkonsum die Wirkungen wie Benommenheit und Verwirrtheit zu und Warnsignale des Körpers würden unter Umständen nicht rechtzeitig wahrgenommen. Damit könnten die Menschen noch mehr Alkohol oder Cannabis konsumieren als beim alleinigen Konsum eines Rauschmittels - mit den entsprechenden körperlichen Folgen wie Kreislaufproblemen, Übelkeit und Unwohlsein.

Gekifft wurde auf dem Volksfest auch früher schon - wenngleich illegal. Im vergangenen Jahr zählte die Polizei im Rahmen des Fests mehr als 350 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Etwa die Hälfte davon habe Cannabis betroffen, die andere Hälfte Kokain.

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