München/Oberschleißheim:"Keine Objektivität"

Richter im Hubschrauber-Prozess war zuvor im Luftamt tätig

Über die Klagen gegen die Genehmigung für die Ansiedlung der bayerischen Polizeihubschrauberstaffel in Oberschleißheim soll ein Richter entscheiden, der zuvor Spitzenbeamter am Luftamt Südbayern war. Diese Behörde ist in dem Verfahren zentral beteiligt, eine als fehlerhaft kassierte frühere Genehmigung war in diesem Amt abgewickelt worden. Die Gemeinde Oberschleißheim will den Richter deshalb wegen Befangenheit ablehnen.

Die Klagen von Gemeinde, Stadt und Landkreis München, Bund Naturschutz sowie elf Privatleuten gegen die Ansiedlungspläne wurden zu Jahresbeginn innerhalb des Bayerischen Verwaltungsgerichtes an eine andere Kammer überstellt. Der Vorsitzende Richter dieser Kammer zeigte nun formal korrekt an, dass er bis Ende 2012 am Luftamt Südbayern eingesetzt war. Aus dieser Zeit resultiere eine Bekanntschaft mit dem heutigen Behördenleiter, die der Richter als möglichen Befangenheitsgrund anzeigte.

Die Beurteilung einer möglichen Befangenheit auf diese Duz-Freundschaft abzustellen, sei "absoluter Kokolores", schimpfte Fritz-Gerrit Kropp von den Grünen im Gemeinderat, "reines Ablenkungsmanöver". Entscheidend sei doch, dass der Jurist in der mit der Klage betroffenen Behörde gearbeitet habe. Zudem habe er anschließend als Oberlandesanwalt bei der Landesanwaltschaft "in diesen Themen den bayerischen Staat vertreten", sagte Kropp. Da könne drei Jahre später "keine Objektivität gegeben sein". Der Gemeinderat entschied nach dem Plädoyer einstimmig, den Befangenheitsantrag zu stellen.

© SZ vom 24.01.2019 / kbh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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