München/Aying:Rechtsstreit um die "Hitlermühle"

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Die Chiffriermaschine, die zwei Schatzsucher bei Aying fanden, beschäftigt das Verwaltungsgericht München

Von Patrik Stäbler, München/Aying

Bevor es um das juristische Nachspiel in dieser Geschichte geht, muss man erst auf den 5. Mai 2017 zurückblicken, den bislang größten Tag im Hobby-Schatzsucherleben von Max Schöps und Volker Schranner. Wie so oft gingen die zwei jungen Männer aus Aying an diesem Tag ihrer Leidenschaft nach, dem sogenannten Sondeln. Bedeutet: Mit Metalldetektoren in der Hand durchstreiften sie ein Waldstück nahe ihres Heimatorts, als eines der Geräte ausschlug. Nach kurzem Graben kam in 40 Zentimetern Tiefe etwas Metallisches zum Vorschein, das Schranner zunächst für eine Feldschreibmaschine aus dem Zweiten Weltkrieg hielt. "Enttäuscht" sei er daher im ersten Moment gewesen, gab er später zu Protokoll.

Doch die Enttäuschung schlug schon am Abend in Begeisterung um, als Schöps seinen Kompagnon am Telefon fragte: "Weißt du, was wir da entdeckt haben?" Die Antwort, die eine Internetrecherche zutage gebracht hatte, lautete: ein Schlüsselgerät 41, wegen der Kurbel an der Seite auch "Hitlermühle" genannt - eine der seltensten Chiffriermaschinen überhaupt. Von der Nachfolgerin der legendären Enigma kamen zu Kriegsende bloß etwa 500 Stück zum Einsatz, und eine davon war - auf welchem Weg auch immer - in jenem Wald gelandet.

Der "Ayinger Fund" erregte damals viel Aufsehen. Medien im In- und Ausland stürzten sich auf die Geschichte dieses Fundes - und auf den damals 36-jährigen Lageristen Schranner sowie Max Schöps, einen 23-jährigen Zimmerer. Die beiden übergaben das Chiffriergerät schließlich dem Deutschen Museum, weil sie wollten, "dass die Maschine im Lande bleibt - und nicht in den USA oder England in einer Privatsammlung verschwindet, wo sie kein Mensch sehen kann", wie Schöps seinerzeit in einer Pressemitteilung des Museums zitiert wurde.

So weit, so gut mit dieser prächtigen Schatzgräberstory - dachte man. Doch sie hat ein Nachspiel. Denn das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ist der Auffassung, dass es sich bei der Hitlermühle um ein Bodendenkmal handelt.

In der Folge forderte das Landratsamt als Denkmalschutzbehörde Max Schöps auf, zu denkmalschutzrechtlichen Verstößen Stellung zu nehmen. Das wiederum nahm der Ayinger zum Anlass, um gegen den Freistaat Bayern zu klagen. Sein Ziel: Das Verwaltungsgericht München, das den Fall am Mittwoch verhandelt, soll feststellen, dass das Chiffriergerät kein Denkmal ist.

Andernfalls müsste sich der passionierte Sondler Schöps auch bei künftigen Funden an bestimmte Vorschriften halten. Unter anderem bräuchte er fürs Schatzsuchen in einigen Gegenden eine Genehmigung, er müsste die Behörden über alle Funde informieren und sie gegebenenfalls zur Aufbewahrung und Auswertung den Ämtern überlassen. Vor der Verhandlung wollten sich weder Max Schöps noch das Landesamt für Denkmalpflege zu dem Rechtsstreit äußern.

© SZ vom 28.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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