Fluchtversuch:Münchner Polizei verfolgt Mann 170 Kilometer weit auf der A9

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Die Beamten wollten den 39-Jährigen am Sendlinger Tor kontrollieren, der trat jedoch aufs Gaspedal. Auf der Leopoldstraße durchbrach er eine Polizeisperre und raste dann auf die A9 Richtung Nürnberg.

Von Stefan Simon

Erst nach einer 170 Kilometer langen Verfolgungsfahrt ist es der Münchner Polizei am Sonntagmorgen gelungen, einen Autofahrer zu stoppen - die Flucht endete in Feucht bei Nürnberg. Die Beamten wollten das Fahrzeug des 39-Jährigen um 4.20 Uhr am Sendlinger Tor kontrollieren, der Fahrer trat jedoch aufs Gaspedal und fuhr davon.

Auf der Leopoldstraße durchbrach der Mann wenig später eine Polizeisperre und raste dann mit seinem VW auf die Autobahn 9 in Richtung Nürnberg. Aus Sicherheitsgründen nahm die Polizei erst dort die Verfolgung auf. Mehrere Streifenwagen sicherten den Verkehr, die Polizisten sperrten mehrere Autobahnzufahrten und bremsten nachfolgende Fahrzeuge ab. Die Besatzung eines Hubschraubers überwachte das Geschehen aus der Luft.

Die Polizei wollte sichergehen, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer in Gefahr gerieten. Erst im November ist in München ein 14-Jähriger gestorben, weil ein Autofahrer, der vor der Polizei flüchtete, mit seinem Auto in eine Gruppe Jugendlicher raste und den Schüler dabei frontal erfasste. Die Beamten entschieden sich auch deshalb für eine besonders "besonnene Einsatztaktik", sie rechneten mit Kurzschlussreaktionen.

Tatsächlich erwies sich das als sinnvoll. Unterwegs warf der Flüchtende immer wieder Gegenstände aus dem Auto, darunter auch Steinbrocken. An der Anschlussstelle Lauf-Süd wendete der 39-Jährige plötzlich und raste zurück in Richtung München. Seine Flucht endete Minuten später an der Rastanlage Feucht-West. Dort stieß er mit einem Polizeiauto zusammen. Er wollte wohl noch zu Fuß entkommen, wurde aber festgenommen. Verletzt wurde niemand.

Was den 39-Jährigen zu seiner spektakulären Flucht veranlasste, blieb am Sonntag zunächst unklar. Nach Angaben der Polizei deutet alles darauf hin, "dass sich der Festgenommene augenscheinlich in ungeordneten Lebensverhältnissen befand und sich bereits eine längere Zeit in seinem Fahrzeug aufhielt". Es wurde eine Blutentnahme angeordnet.

© SZ vom 20.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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