Urteil:Mieterin muss nicht für Rauchmelder zahlen

Mieter müssen nach einem Urteil des Landgerichts München I die Wartungskosten für Rauchmelder nur übernehmen, wenn der Vermieter vorher ganz ausdrücklich darauf hingewiesen hat. "Grundsätzlich können Betriebskosten nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies vorher im Einzelnen vereinbart wurde", entschied das Gericht. "Da dem Mieter deutlich gemacht werden muss, welche Betriebskosten auf ihn übergewälzt werden, ist es erforderlich, auch die ,sonstigen Betriebskosten' im Einzelnen zu benennen." Das Urteil ist rechtskräftig und könnte dazu führen, dass Mieter bereits gezahlte Wartungskosten für Rauchmelder vom Vermieter zurückfordern können, sollte der Posten im Mietvertrag nicht ganz ausdrücklich aufgeführt worden sein oder der Vermieter nicht anderweitig explizit darauf hingewiesen haben. Im konkreten Fall muss die Mieterin die Betriebskosten inklusive 16,35 Euro Wartungskosten für Rauchmelder nicht übernehmen.

© SZ vom 22.04.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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