Prozess in München:Verkäuferin kommt in gestohlener Kleidung zur Arbeit

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Die 30-Jährige stahl innerhalb von zehn Monaten Kleidung im Wert von mehr als 1500 Euro. Nun soll sie eine Geldstrafe zahlen - doch sie hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Von Andreas Salch

War das jetzt klug? Wohl eher nicht. Erst klaute eine Angestellte eines Modegeschäfts in der Münchner Fußgängerzone Kleidungsstücke in dem Laden, in dem sie arbeitete, um sie dann während der Arbeit zu tragen. Wie nicht anderes zu erwarten war, flog die 30-jährige Münchnerin auf. Die Frau wurde jetzt vor dem Amtsgericht wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 5850 Euro verurteilt (90 Tagessätze á 65 Euro). Mit der Strafe kam die Frau sogar vergleichsweise gut davon.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst beim Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls beantragt. Dagegen aber legte die Münchnerin Einspruch ein, so dass es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht kam. Der Strafbefehl sah vor, dass die 30-Jährige 120 Tagessätze á 50 Euro zahlt. 6000 Euro also und nicht so viel mehr, als sie nun laut Urteil des Amtsgerichts zahlen soll. Entscheidend aber ist die Zahl der Tagessätze. Mit mehr als 90 Tagessätzen wäre die Frau nämlich vorbestraft und hätte einen Eintrag in ihr Führungszeugnis bekommen.

Warum sie zur Diebin wurde, wisse sie nicht, sagte die 30-Jährige in der Verhandlung vor dem Amtsgericht. Sie habe sich zwar durch ihren Arbeitgeber ungerecht behandelt gefühlt. Ob dies jedoch auch der Grund dafür war, dass die Frau 2019 innerhalb von zehn Monaten zwei Blusen, drei Pullover, zwei Kleider und drei T-Shirts im Wert von insgesamt 1519,85 Euro klaute, versuche sie "nachzuforschen". Den Schaden hat die 30-Jährige zwischenzeitlich wieder gutgemacht, indem sie alles bezahlt hat. Angesichts dessen war die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in der Verhandlung dazu bereit, die Zahl der Tagessätze von 120 auf 90 á 70 Euro zu verringern. Die Verteidigerin der 30-Jährigen plädierte vergeblich auf die "Verhängung einer Verwarnung mit Strafvorbehalt", was sozusagen einer "Geldstrafe auf Bewährung" entspricht.

In ihrem Urteil hielt die zuständige Richterin der Verkäuferin unter anderem zugute, dass sie ein vollumfängliches Geständnis ablegte, die Diebstähle bereue und sich "aktiv mit der Aufarbeitung der Vorfälle auseinandergesetzt" habe. Zu Lasten wertete die Richterin, dass die 30-Jährige das "Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber für die Tatbegehung" ausnutzte und der Wert des Diebesguts "teilweise doch erheblich war." Zufrieden mit diesem Urteil des Amtsgerichts ist die Verkäuferin allerdings nicht. Sie hat bereits Berufung eingelegt. Ob ihr das nützt und sie vor dem Landgericht München I dann mit einem milderen Urteil davonkommt, bleibt abzuwarten (Az. 857 Cs 255 Js 106463/20)

© SZ vom 06.07.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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