Das traditionelle Taxigewerbe stemmt sich mit aller Kraft gegen die Konkurrenz von Mietwagenfirmen, die taxiähnliche Dienste anbieten. In der Kritik stehen vor allem Anbieter, die sich nicht an das Personenbeförderungsgesetz halten. Das sind in München eine ganze Menge. An diesem Dienstag beschäftigt sich der Kreisverwaltungsausschuss des Stadtrats mit dem Thema Mietwagen mit Fahrer - und vor allem mit den Kontrollen. Weil seit ein paar Jahren immer mehr Mietwagenfirmen auf den Markt drängen, muss das Kreisverwaltungsreferat (KVR) auch öfter kontrollieren - und fordert dafür mehr Personal. Wie viele Stellen genau nötig sind, muss die Behörde noch ermitteln.
Anfang Dezember 2019 gab es in München 773 Mietwagen mit Fahrer, vier Jahre zuvor waren es nur 352 Fahrzeuge gewesen. Die Zahl der Betriebsprüfungen stieg seit 2015 von 39 auf 180 - und wie sich herausstellte, gibt es unter den Fahrern und Anbietern einige schwarze Schafe. So hat das KVR im vergangenen Jahr erstmals Unternehmen durchsucht, bei denen der Verdacht der ungenehmigten Personenbeförderung bestand. Dieser habe sich zu 100 Prozent bestätigt, heißt es in der Vorlage. Die Kontrolleure hätten einen Gesamtumsatz in Höhe von 373 772 Euro ermittelt, der "durch ungenehmigte Personenbeförderung von den geprüften Unternehmen erwirtschaftet wurde".
Digitalisierung:Das Mikro der Taxifahrer bleibt aus
Früher bestimmte der Analogfunk den Berufsalltag der Taxler: Die Fahrtaufträge wurden teils fast im Sekundentakt vergeben - und der Funk konnte überlebenswichtig sein. Doch nun ist Schluss. Vom 1. Januar an findet alle Kommunikation digital statt.
Welche genauen Verstöße vorlagen, ist im KVR nicht zu erfahren, die Behörde verweist auf die entsprechenden Paragrafen im Gesetz, nach denen ein Mietwagen eben nicht wie ein Taxi eingesetzt werden darf. Fest steht: Das KVR hat 147 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, welche eine Geldbuße und einen Eintrag im Gewerbezentralregister mit sich bringen können. In 39 Fällen hat das KVR auch Verfahren zum Widerruf einer bereits erteilten Genehmigung eingeleitet. Die genannte Zahl der Ordnungswidrigkeiten bezieht sich nur auf die Mietwagen. Zählt man die Taxis dazu, kommt die Behörde auf insgesamt 494 Verfahren - so ganz regelkonform verhalten sich offensichtlich auch viele Taxler nicht.
Doch weil für sie strengere Regeln gelten, wie zum Beispiel ein verpflichtender Ortskundenachweis, festgelegte Fahrpreise oder eine Mitnahmepflicht, weisen die Taxiverbände unermüdlich auf die Verfehlungen der Mietwagenfirmen hin. Für diese gilt etwa: Fahraufträge dürfen nur am Betriebs- oder Wohnsitz des Unternehmers angenommen und an den Fahrer weitergegeben werden. Außerdem gilt für Mietwagen die sogenannte Rückkehrpflicht: Nach einem erledigten Auftrag muss der Mietwagenfahrer zum Betriebssitz des Unternehmens zurückkehren. Ausnahmen gelten, wenn der Fahrer vor oder während der Fahrt per Funk einen neuen Beförderungsauftrag erhalten hat. Was nach reichlich Bürokratie klingt, wurde einst zum Schutz des Taxigewerbes festgelegt. Mietwagenfahrer dürfen also nicht an lukrativen Standorten wie Bahnhöfen oder der Wiesn auf Laufkundschaft warten und Leute am Straßenrand aufsammeln.
Die Kontrolle von Mietwagen ist nach Angaben des KVR besonders zeitintensiv. Die Mitarbeiter müssen dazu Fahrer befragen und in jedem Fall Aktenvermerke anfertigen, die dann Grundlage späterer Betriebsprüfungen sind. Bei denen überprüft das KVR dann zum Beispiel die Einhaltung der Rückkehrpflicht, indem es sich die zeitliche Differenz zwischen Auftragseingang und Ankunft am Abholort anschaut. Ist diese verdächtig kurz, könnte ein Verstoß gegen die Rückkehrpflicht vorliegen.