Steigende Energiekosten belasten die Münchner Haushalte. Der Stadtrat hat darauf reagiert und bietet ärmeren Menschen finanzielle Unterstützung an: einen einmaligen Stromkostenzuschuss. Beschlossen wurde das bereits Anfang des Jahres, und von diesem Freitag an können die Bürger den Stromkostenzuschuss nun bei den jeweiligen Sozialbürgerhäusern beantragen. Man wolle verhindern, dass Menschen in Armut geraten, weil sie ihre Heiz- und Stromkosten nicht mehr bezahlen können, sagte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) über die neue Hilfe.
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Wer hat Anspruch? Der Stromkostenzuschuss richtet sich an fast alle Personen, die auch für den München-Pass zugelassen sind. Ausgenommen sind Bürger, die Sozialhilfe oder Hartz-IV-Leistungen beziehen. Besonders Bürger, deren monatliches Einkommen unter der Armutsrisikogrenze von 1350 Euro für Alleinstehende liegt, sollen dadurch entlastet werden. Auch Personen, die einen Freiwilligendienst absolvieren, können von der finanziellen Spritze Gebrauch machen. Innerhalb des Stromkostenzuschusses können Haushalte mit bis zu zwei Personen dann 50 Euro erhalten, Haushalte mit drei und mehr Personen 100 Euro.
Wie beantragt man die Hilfe? Laut Sozialreferat kann die einmalige Unterstützung ein Jahr lang, bis zum 30. Juni 2023, ausgezahlt werden. Neben dem Pass oder dem Personalausweis und den Angaben zur Miete und Krankenversicherung benötigen die Bürger auch ihre Einkommens- und Vermögensnachweise, um den Zuschuss beantragen zu können. Dazu muss man auch die Jahresrechnung der Energiekosten von Januar bis Juni und Belege zu den anderen möglichen Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschüsse vorlegen.
Gibt es noch mehr Unterstützung? Neben dem Stromkostenzuschuss gibt es aktuell auch noch andere Angebote. Das Sozialreferat erinnert an den Härtefallfonds. Dieser hilft Menschen mit geringem Einkommen, denen die Sperrung von Haushaltsstrom oder Heizenergie droht. Auch hier können sich die Bürger an ihr zuständiges Sozialbürgerhaus wenden. Der Fonds besteht aus Geldern der Wohlfahrtsverbände und Stiftungsmitteln des Sozialreferats.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels wurde nicht bedacht, dass Bürger, die Sozialhilfe oder Hartz-IV-Leistungen beziehen, eben nicht den Stromkostenzuschuss beantragen können. Dies wurde nun korrigiert.