Prozess in München:Ein Schuss und seine Folgen

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Der Schütze ist vor Gericht mit einer milden Strafe davongekommen. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Ein Münchner feuert in der Silvesternacht 2022 auf 2023 einen Schreckschussrevolver ab - und landet vor Gericht. Die Geldbuße allerdings fällt äußerst milde aus.

Von Susi Wimmer

Die Begrüßung des neuen Jahres 2023 hat einem 55-jährigen Münchner jetzt eine Geldbuße eingebracht: Der Mann hatte im Laubengang zu seiner Wohnung ohne waffenrechtliche Erlaubnis mit einem Schreckschussrevolver herumgeballert. Das dürfte Nachbarn, die Tierwelt - und vor allem das Münchner Amtsgericht - nicht erfreut haben.

Das Schießen und Böllern sowie Raketen in die Luft Jagen soll ja auf einen alten Brauch zurückgehen, demzufolge zur Jahreswende böse Geister vertrieben werden sollen. Ein "Geist" aus der Nachbarschaft allerdings hat wohl den 55-Jährigen gegen 1 Uhr beobachtet, wie er von seinem nicht öffentlich zugänglichen Laubengang zu seiner Wohnung einen "Signal Revolver TG 99" abfeuerte. Die Schreckschusswaffe, so gab der Mann in der Verhandlung an, sei aus dem Nachlass seines Vaters.

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Weiterhin lag dem Gericht der Vorwurf vor, der Münchner habe auch vom öffentlich zugänglichen Gehweg vor dem Haus geschossen und den Schreckschussrevolver sichtbar bei sich geführt. Dies, so erklärte das Gericht am Ende, sei nicht nachweisbar gewesen.

Angesichts dessen, dass in der Silvesternacht ohnehin "überall und dauerhaft Feuerwerk abgebrannt wurde" und im Laubengang für andere Bürger keinerlei Gefahr bestand, verhängte das Gericht eine relativ milde Geldbuße in Höhe von 75 Euro. Positiv schrieb sie dem Münchner ins Urteil, dass er das Geschehen gleich vollumfänglich eingestanden habe, und dem einmaligen Verstoß "ein geringes Gewicht" beizumessen sei. Außerdem sei der Münchner bislang "nicht vergleichbar" in Erscheinung getreten.

Unschön müsse für den Münchner auch die Tatsache gewesen sein, dass er sich aufgrund des strafrechtlichen Vorwurfs einer Gerichtsverhandlung stellen "und mit der Möglichkeit einer Verurteilung" habe rechnen müssen. Das Urteil ist nach Auskunft von Pressesprecher Martin Swoboda nicht rechtskräftig.

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