Maxvorstadt:Schanigärten als Beifang

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Lokalpolitiker fordern "Pop-up-Tempo-30-Zone" in der Schellingstraße

Von Stefan Mühleisen, Maxvorstadt

Längst ist das Univiertel ein Ausgehviertel, wobei die Auswahl groß ist an Bars, Restaurants und Lokalen. Entsprechend vielfältig ist das Angebot an sogenannten Schanigärten, diesen Pop-up-Freischankflächen in den Parkbuchten. Da sind bunte Lampions aufgespannt und allerlei mehr oder auch weniger geschmackvolle Zäune aufgestellt - nur in der Schellingstraße nicht, wo die Lokalitäten zwischen Amalien- und Arcisstraße wie an einer Perlenschnur aufgereiht sind. Wie sich zeigt, sind die beliebten Schanigärten dort gemäß den städtischen Regularien nicht erlaubt - und mindestens einen Wirt regt das gehörig auf.

"Ich stehe, ähnlich wie meine Nachbarn, vor der Insolvenz", schreibt der Pächter eines Ladenlokals an den örtlichen Bezirksausschuss der Maxvorstadt und beklagt, die Stadt habe einen "massiven Wettbewerbsvorteil in den Seitenstraßen" geschaffen. Soll heißen: Wer einen Schanigarten bietet, hat bei den Gästen die Nase vorn, auch und gerade mit Blick auf die nächsten Monate. "Nachdem jetzt beschlossen wurde, dass diese Flächen bis März 2021 bleiben und zusätzlich beheizt werden dürfen, hat die Schellingstraße gar keine Chance mehr." Allerdings hat er eine Idee, wie sich das ausgleichen ließe - und die Lokalpolitiker haben sich prompt einen Antrag an die Stadt überlegt, wie er zu seinem Schanigarten kommen könnte. Der Titel lautet: "Pop-up-Tempo-30 in der Schellingstraße".

Der Wirt hatte in den Richtlinien für die Schanigärten nachgeschaut; und da steht, ein solcher sei - neben anderen Einschränkungen - aus Sicherheitsgründen nur an Straßenzügen mit Tempo-30-Beschränkung möglich. Umgehend ersuchte der Lokalbetreiber also um eine Tempo-30-Zone in der Schellingstraße - und bekam eine Absage. "Die Schellingstraße, als lange, geradlinige, zweispurige Straße mit Fahrbahnmittelmarkierungen, mit dem Verkehr mehrerer Buslinien und hoher Verkehrsstärke, weist nicht den Charakter einer Tempo-30-Zone auf", beschied das Kreisverwaltungsreferat. Der Wunsch sei nachvollziehbar, doch eine Anpassung der Straßenverkehrsordnung aus wirtschaftlichen Gründen sowie Erwägungen der Gleichbehandlung stellten keine Rechtsgrundlage für eine Änderung dar.

Die lokalen Politiker bemühen sich bereits seit vielen Jahren, den Verkehr auf der Schellingstraße einzubremsen, kassierten aber immerzu Absagen der Verkehrsbehörde. Da kam die Eingabe des Wirts gerade recht für einen neuerlichen Versuch, wobei die wirtschaftlichen Erwägungen der Wirte nur der "Beifang" wären, wie es Felix Lang (SPD) ausdrückte. Ein erwünschter Nebeneffekt also - das Hauptziel der BA-Politiker bleibt, die Sicherheit der vielen Radlerinnen und Radler in der Schellingstraße zu verbessern, deren Zahl mit der Corona-Pandemie enorm zugenommen habe, wie das Gremium jetzt konstatiert. Es bietet dafür seinerseits eine Gleichbehandlungs-Argumentation auf: Analog zu den "Pop-up-Radwegen" in Theresien- und Gabelsbergerstraße während der Corona-Zeit solle nun zumindest eine temporäre "Pop-up-Tempo-30-Zone" in der Schellingstraße zwischen Amalien- und Arcisstraße möglich sein. Dann sei es auch den dortigen Lokalen möglich, einen Schanigarten zu errichten.

© SZ vom 23.10.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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