Umarmungen können in virenlastigen Zeiten gefährlich sein. Aber auch abgesehen von Corona kann der Körperkontakt mit einer attraktiven jungen Frau zu unerwünschten Nebenwirkungen führen. In Schwabing sprach eine 26-Jährige auf der Straße einen Rentner an, um nach dem Weg zur Apotheke zu fragen. Der erteilte Auskunft.
Derweilen legte sie ihre Arme um ihn, umklammerte den 78-Jährigen plötzlich ganz fest, zog ihm gleichzeitig seine 15 000 Euro teure Rolex vom Handgelenk und sprintete davon. Weil der Mann dadurch auch noch Verletzungen an der Hand erlitt, verurteilte das Amtsgericht München die Hausfrau aus Duisburg nun wegen Raubes und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe. Allein schon aus "generalpräventiven Gründen", so die Kammer, könne man bei dieser hohen kriminellen Energie keine Bewährungsstrafe verhängen.
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Die Tat geschah im Sommer 2020: An einem warmen Augustnachmittag spazierte der Rentner die Kurfürstenstraße in Schwabing entlang, als ihn eine in seinen Augen attraktive junge Frau ansprach und nach einer Apotheke fragte. Der schöne Schein währte nicht lange, flugs hatte die Frau ihn umklammert, die Armbanduhr geöffnet und zerrte die Rolex mit Gewalt vom Handgelenk. Dabei schnitt die Uhr in den Daumen des Besitzers. Die Diebin rannte in Richtung eines grauen Kleinwagens davon, der in der Nähe in zweiter Reihe parkte.
Die DNA-Spuren am Sakko überführten die Frau
Umarmungen können aber auch verräterisch sein. Die Spurensicherung nahm das Sakko des 78-Jährigen ganz genau unter die Lupe und entdeckte DNA-Spuren der Täterin am Ärmel. Die Frau konnte schließlich ermittelt werden und kam in Untersuchungshaft. Zu dem Zeitpunkt war sie bereits schwanger und brachte im Gefängnis ihr Kind zur Welt. Ein Umstand, den das Schöffengericht als strafmildernd ansah. Insgesamt saß die Hausfrau bis zum Verhandlungstermin fast elf Monate in Haft.
Vor Gericht gestand die Duisburgerin die Tat und entschuldigte sich bei dem Rentner. Ihre Familie werde versuchen, für den Schaden aufzukommen, meinte sie. Dem Rentner allerdings kam es nicht so sehr auf den Zeitwert der Uhr an. Die Rolex sei im Jahr 1979 ein Geschenk einer Freundin gewesen, ein ihm teures Andenken. "Ich habe diese Uhr fast nie ausgezogen", sagte er vor Gericht. Wichtig sei ihm, dass er die Uhr wieder zurückbekomme.
Diesen Wunsch schätzte das Gericht als wenig realistisch ein. Es warf der Angeklagten zudem vor, dass sie nur zur Begehung von Straftaten nach München gereist sei. Und dass sie sich gezielt ältere Menschen ausgesucht und deren Hilfsbereitschaft ausgenutzt habe.
Am selben Augusttag hatte sich in München ein weiterer, ähnlich gelagerter Raub zugetragen. Allerdings erkannte das Opfer die Täterin aus Duisburg nicht wieder, es fanden sich auch keine DNA-Spuren, und nach polizeilichen Erkenntnissen befand sich an dem Tag noch ein weiteres verbrecherisches Paar in der Stadt, um ähnliche Straftaten zu begehen. Deshalb ging das Schöffengericht davon aus, dass die 25-Jährige im zweiten Fall freigesprochen werden könne. Laut Amtsgerichts-Pressesprecherin Julia Burk ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.