Prozess in München:Rentnerin sitzt nach Schmerztherapie im Rollstuhl

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Nach einer Erkrankung an Gürtelrose lässt sich eine Rentnerin im Klinikum Großhadern behandeln. Danach ist sie von der Brust abwärts gelähmt. Nun beschäftigt sich das Landgericht mit dem Fall.

Von Andreas Salch

Seit fast zehn Jahren fragt sich Robert L. (alle Namen geändert), wie es soweit kommen konnte, dass seine Mutter im Rollstuhl sitzt. Nachdem Irmgard L. an Gürtelrose erkrankt war, litt sie an der Stelle, an der sich der schmerzhafte Ausschlag gebildet hatte, noch unter unangenehmen Nervenentzündungen. Im Januar 2013 suchte sie deshalb die Schmerzambulanz im Klinikum Großhadern auf. Die Ärzte sollen ihr Hoffnung gemacht haben.

Irmgard L. wurde am Rücken eine Hohlnadel zwischen dem siebten und achten Brustwirbel geschoben. Durch die Nadel wurde ein sogenannter Periduralkatheter gelegt und es wurden Medikamente injiziert, die die Nervenentzündungen lindern sollten, an denen Irmgard L. nach der überstandenen Gürtelrose noch litt. Doch bei der Behandlung kam es zu schwerwiegenden Komplikationen.

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Seither ist die inzwischen 83-jährige Witwe aus München von der Brust abwärts gelähmt. Nur die Arme könne sie noch etwas bewegen, mehr nicht, sagt ihr Sohn, der auch ihr Betreuer ist. Seine Mutter habe immer Sport gemacht und sich immer selbst versorgt. Seit der Behandlung im Klinikum Großhadern sei sie jedoch ein Pflegefall und benötige rund um die Uhr Hilfe.

Dies sei eine "Herausforderung für alle", sagt Robert L. Doch der 49-Jährige sorgt sich nicht nur um seine behinderte Mutter. Mehr noch, er will wissen, was bei ihrer Behandlung geschah. Er hat sich in die medizinische Spezialliteratur eingelesen und schließlich eine Anwältin beauftragt. Robert L. ist davon überzeugt, dass den Ärzten Fehler unterlaufen sind und hat das Klinikum der Universität München auf Schmerzensgeld in Höhe von 165000 Euro verklagt.

Vergangene Woche wurde der Fall seiner Mutter, eine sogenannte Arzthaftungssache, vor der 9. Zivilkammer am Landgericht München I verhandelt. Robert L. hatte sich viel von dem Prozess erwartet. Die Ärztin, die für die Behandlung seiner Mutter verantwortlich war, wurde als Zeugin vernommen.

Sie versicherte, dass Irmgard L. korrekt über die Risiken des bei ihr angewandten Verfahrens aufgeklärt worden sei, auch darüber, dass ihr unter anderem ein nicht zugelassenes Medikament verabreicht werde, das aber aus "pharmakologischen Gründen" wie ihrem Leiden bevorzugt zum Einsatz komme. Dies sei kein Fehler gewesen, bestätigte einer der beiden medizinischen Sachverständigen, die das Gericht zur Verhandlung geladen hatte. Die Auswahl der Medikamente im vorliegenden Fall sei "durchaus üblich", auch das, für das es "keine Zulassung gibt".

Und auch der zweite Sachverständige, ein Facharzt für Neurochirurgie, versicherte, die behandelnden Ärzte hätten keine Fehler gemacht. Wie es zur Schädigung des Rückenmarks von Irmgard L., einem sogenannten Querschnittssyndrom, kommen konnte, sei ihm "völlig schleierhaft", so der Experte. Einen Fall wie den von Irmgard L. habe er "noch nie gesehen".

"Keiner der Sachverständigen kann sich erklären, was passiert ist", resümierte der Vorsitzende Richter nach mehr als drei Stunden Verhandlung und sagte zu Robert L. und dessen Anwältin: "Wir kommen nicht soweit, dass die Klage Erfolg hat." Der Vertreter des Klinikums wandte sich daraufhin direkt an Robert L. und versicherte ihm, seine Mutter könne jedem nur leid tun. Ob die Versicherung des Klinikums der Universität München bereit ist, in irgendeiner Form freiwillig einen Ausgleich zu leisten, ist noch offen. Der Anwalt der Klinik sagte, er werde sich mit der Versicherung besprechen.

Robert L. hatte gehofft, die medizinischen Sachverständigen würden ihm genau erklären können, was bei der Behandlung seiner Mutter schiefgelaufen sein könnte. "Ich habe vernünftig mit der Sache abschließen wollen", so der 49-Jährige. Doch er machte am Ende der Verhandlung nicht den Eindruck, als ob er dies kann. Eine Entscheidung wird das Gericht Mitte September verkünden.

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