Prozess:Umstrittener Auftritt vor dem Landgericht I

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  • Im Prozess um Missbrauchsvorwürfe, die mutmaßlichen Taten sollen mehrere Jahre zurückliegen, sind ein Anwalt und eine Richterin schwer aneinander geraten.
  • Der Anwalt bezichtigte die vorsitzende Richterin deren Auffassung nach der Lüge.
  • Außerdem wirft die Kammer den Anwälten des Angeklaten vor, mit einer Verschleppungstaktik das Verfahren unnötig in die Länge ziehen zu wollen.

Von Susi Wimmer

"Erfolg im Strafrecht steht und fällt mit der Wahl des richtigen Anwalts", so wirbt der auch aus dem Fernsehen bekannte Alexander Stevens im Internet für seine Kanzlei. Nun trat für die Kanzlei Stevens ein Rechtsanwalt namens Christian Rolf urplötzlich in einem Prozess in Erscheinung, in dem seit Oktober vor dem Landgericht München I über den sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen verhandelt wird. Dieser Anwalt soll das Gericht derart wüst niedergebrüllt und beleidigt haben, dass die Richterinnen Strafanzeige gegen Rolf erstatten. Und da die Verteidiger laut Kammer den Prozess bewusst in die Länge gezogen haben sollen, muss das Verfahren wegen der Schwangerschaft einer Richterin ausgesetzt werden.

Die Vorwürfe gegen den Angeklagten Alexander G. sind gravierend: Der 58-Jährige soll bei Schlafanzug-Partys seiner Stieftochter in Höhenkirchen bei zwei Anlässen Mädchen mit K.-o.-Tropfen betäubt und den Geschlechtsverkehr vollzogen haben. Die beiden mutmaßlichen Taten liegen neun Jahre zurück. Eines der Mädchen, das damals mit der S-Bahn zur Party fuhr, hatte nach eigenen Angaben bei einer S-Bahnfahrt einen "Flashback" und erinnerte sich an das Verdrängte. Auch ein zweites Mädchen erstattete Anzeige.

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Acht Verhandlungstage hatte die Jugendschutzkammer für den Prozess anberaumt. Doch es seien weitere sechs Tage gefolgt, in denen die Verteidigung etwa 90 Beweisanträge stellte, so die Kammer. Das Gericht muss jeden Antrag prüfen und darüber entscheiden, selbst wenn er, so das Gericht, zum Teil schon gestellt war. Leider, so sagte die Vorsitzende Richterin Sigrun Broßardt, seien die prozessualen Möglichkeiten gegen solche Boykottstrategien beschränkt. Diese Methode nehme immer mehr zu, "aber der Gesetzgeber gibt den Gerichten keine Handhabe dagegen".

Am vorletzten Prozesstag trat Anwalt Rolf auf. Er beschimpfte laut Richterin Broßardt die Kammer und bezichtigte sie, die Unwahrheit zu sagen. Broßardt antwortete am letzten Prozesstag, man werde den Vorfall der Anwaltskammer melden und Strafanzeige erstatten. Rolf reagierte mit lautem Schnauben und fiel der Richterin mehrmals ins Wort. Auch die Staatsanwaltschaft und Anwältin Antje Brandes, die die jungen Frauen vertritt, kündigte eine Strafanzeige an. Für die traumatisierten Frauen, so Brandes, werde das Verfahren "durch diese Zirkusnummer" nicht besser.

Alexander Betz aus der Kanzlei Stevens, ebenfalls Verteidiger in dem Fall, sagte der SZ, dass ungeklärt sei, wer die Wahrheit sage. Er sieht keine Prozessverschleppung, "das Gericht hat sich mit Händen und Füßen gewehrt, die Wahrheit aufzuklären". Der Prozess wird nun von vorne beginnen. Der Angeklagte, der für seine Anwälte ein Darlehen von 25 000 Euro aufgenommen hat, werde erneut "persönlich und finanziell belastet", so Broßardt.

© SZ vom 23.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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