Bundesgerichtshof:Oberste Richter heben Urteil im "Porsche-Mord" auf

Das Landgericht München I hatte David H. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er seinen mutmaßlichen Drogendealer mit drei Kopfschüssen "zielsicher" und "heimtückisch" getötet habe. Die höchsten deutschen Richter sehen das anders.

Im Fall des wegen Mordes verurteilten David H. gibt es eine Wende: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat der Revision der Strafverteidigung stattgegeben und das Urteil im sogenannten Porsche-Mord aufgehoben. Anders als das Landgericht München I sehen die höchsten deutschen Richter das Mordmerkmal der Heimtücke nicht erfüllt. Für die Richter komme nur Totschlag infrage, sagte die Strafverteidigerin Daniela Gabler, die H. vertritt.

Das Landgericht hatte H. im Juni zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt, weil er seinen mutmaßlichen Drogendealer im März 2020 wegen Schulden mit drei Kopfschüssen in dessen Porsche im Münchner Stadtteil Harthof "zielsicher" und "heimtückisch" getötet habe. Da es zuvor Auseinandersetzungen und Drohungen gegeben haben soll, ging der BGH aber nicht von der Arglosigkeit des späteren 25-jährigen Opfers aus. Der damals 24-jährige Angeklagte, der kurz zuvor noch aus der JVA Stadelheim geflohen war, hatte sich im ersten Prozess auf eine Affekthandlung berufen. Doch das Gericht hatte auch Notwehr verworfen.

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Nun muss neu verhandelt werden. Anwältin Gabler sagte, sie gehe davon aus, dass nicht alles von vorne wieder aufgerollt werde. Gegenstand im neuen Prozess werde mit ziemlicher Sicherheit nur noch das Strafmaß sein. Alle anderen Festsetzungen hätten Bestand.

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