Für die Taschendiebfahnder ist das Oktoberfest so etwas wie eine fünfte Jahreszeit - zumindest aus beruflicher Sicht. Am Wochenende präsentierten sie vier Fälle, in denen sie wohl erfolgreich waren und die zeigen, wie vielfältig die Täter offenbar vorgehen.
Fall eins ereignete sich am Samstag gegen 21:30 Uhr im Bräurosl-Zelt. Dort erkannte ein Taschendiebfahnder aus Berlin einen Mann, der ihm einschlägig bekannt war. Nach Darstellung der Polizei wurde er bei mehreren Diebstahlversuchen beobachtet - einer glückte wohl auch. Bei der Festnahme soll der Mann Widerstand geleistet und einen Beamten in den Arm gebissen haben. Der 29- Jährige stammt aus Mauretanien und hat einen Wohnsitz in Belgien.
Fall zwei spielte am Samstag gegen 20 Uhr im Hofbräu-Zelt. Dort beobachteten ebenfalls Taschendiebfahnder aus Berlin einen 45-Jährigen nach ihrer Darstellung bei mehreren Versuchen des Taschendiebstahls. Der Senegalese ohne festen Wohnsitz in Deutschland sei in allen Fällen gleich vorgegangen: Er habe den Knopf an der hinteren Tasche der Lederhose geöffnet und versucht, die Geldbörsen zu entwenden. Als eines der Opfer dies bemerkte, habe der Mann von ihm abgelassen und betrunken gespielt.
Bereits am Freitag hatten Fahnder der Stadtpolizei Zürich gegen 20.45 Uhr im Armbrustschützenzelt zwei Männer im Alter von 25 und 27 Jahren beobachtet, die sich wohl auf der Suche nach Diebstahlgelegenheiten befanden und nach Darstellung der Polizei Jacken von zwei jungen Frauen an sich nahmen, die unter einer Bierbank festgeklemmt waren. Als die Fahnder die zwei Männer, die aus dem Jemen stammen, festsetzen, schlugen und traten diese nach den Beamten.
Am Donnerstag wiederum hatten Beamte der Wiesnwache eine Festnahme gemeldet, nachdem ein Zeuge beobachtet hatte, wie ein 49 Jahre alter Ukrainer einer argentinischen Touristin gegen 15.20 Uhr an einem Mandelstand versucht hatte, wohl mit eindeutigen Absichten den Reißverschluss ihrer Handtasche zu öffnen.
Ob die mutmaßlichen Täter nach der Vorführung vor einen Richter umgehend entlassen werden, ist maßgeblich davon abhängig, ob diese eine Meldeadresse nachweisen können.