Nymphenburg:Feuerwerkskörper in Kleidung gesteckt

Ein Junge erlitt dadurch am Silvestertag Verbrennungen zweiten und dritten Grades. Er wurde mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.

Auch Feuerwerkskörper, die nicht vom Verkaufsverbot vor Silvester betroffen waren, können schwere Verletzungen verursachen. Am Mittag des Neujahrstages hat ein Kind seinem Spielkameraden auf einem Spielplatz in Nymphenburg einen brennenden Drehkreisel von hinten in die Kleidung gesteckt. Wie die Polizei am Montag mitteilte, erlitt der Bub Verbrennungen zweiten und dritten Grades.

Er wurde mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Das für Branddelikte zuständige Kommissariat 13 ermittelt nun. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen das ganze Jahr über an Personen über zwölf Jahren verkauft und auch ohne Genehmigung abgebrannt werden. Dazu gehören etwa sogenannte Knallteufel, Wunderkerzen, Bengalische Fackeln oder Kinderfackeln mit farbigem Funkenregen.

© SZ vom 05.01.2021 / anh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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