Prozess gegen "Bild":Corinna Drews streitet um ein altes Nacktfoto

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  • Weil die Bild-Zeitung ein uraltes Nacktfoto von ihr veröffentlicht hat, prozessiert Corinna Drews-Behrendt.
  • Die Ex-Frau von Schlagersänger Jürgen Drews war in der TV-Show "Dschungelcamp" aufgetreten, das allerdings mache sie, so ihr Anwalt, "nicht zum Freiwild".
  • Es geht um hohe Summen vor Gericht - pikanterweise hatte das Boulevardblatt schon einmal unerlaubt Nacktfotos von Drews-Behrendt gezeigt.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Für ein 34 Jahre altes Nacktfoto aus dem Playboy verlangt Corinna Drews-Behrendt 30 000 Euro von der Boulevardzeitung Bild. Die heute 53-Jährige war durch erotische Aufnahmen in dem Männermagazin Anfang der 1980er Jahre bekannt geworden.

Damals hatte sie zudem den Schlagersänger Jürgen Drews geheiratet. Nach ihrer Scheidung 1985 spielte sie unter anderem in "Kir Royal" mit, beim "Traumschiff" oder etwa in der Fernsehsoap "Verbotene Liebe". Derzeit agiere sie als "erfolgreiche Textilunternehmerin", hieß es am Montag vor der Pressekammer am Landgericht München I. Daher distanziere sie sich von ihrer Vergangenheit und habe ein neues Lebenskonzept - die abermalige Veröffentlichung der alten Aufnahmen stelle eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar.

Bild begleitet regelmäßig publizistisch die TV-Reality-Show "Dschungelcamp". Nachdem bekannt geworden war, dass Corinna Drews dort auftreten werde, hatte das Blatt Ende 2013 einen Artikel dazu gebracht, garniert mit einer der alten Playboy-Aufnahmen.

Kein Zusammenhang zwischen Foto und Dschungelcamp-Bericht

Da keinerlei Zusammenhang zwischen dem jahrzehntealten Foto und dem Dschungelcamp-Bericht bestanden hatte, haben Land- und Oberlandesgericht München in Unterlassungsverfahren bereits grundsätzlich festgestellt, dass die Redaktion das Bild nicht hätte drucken dürfen.

Selbst wenn der Playboy dazu eine Lizenz erteilt haben sollte, ändere das nichts: Natürlich dürften Personen gezeigt werden, die an dem "Dschungelcamp" teilnehmen, da diese TV-Sendung ein "Ereignis der Zeitgeschichte" sei, meinen die Richter. "Das bedeutet aber nicht, dass jedes Bild der Klägerin gezeigt werden durfte."

Peinliche Wiederholung

In den jetzigen Verfahren geht es ausschließlich ums Geld. Besonders peinlich dürfte für die Gazette dabei sein, dass sie praktisch wegen der selben Bilder Anfang der 1990er Jahre schon einmal zur Zahlung an Corinna Drews verurteilt worden war - auch damals waren Fotos aus dem Magazin ohne ihre Einwilligung abgedruckt worden.

Wie der Vorsitzende der 9. Zivilkammer sagte, waren damals 7000 Mark als Entschädigung und 3000 Mark als Lizenzgebühren fällig, umgerechnet zusammen rund 5000 Euro.

"Das macht sie nicht zum Freiwild"

Am Montag ging es lebhaft zu. Bild-Anwalt Ulrich Amelung fragte beispielsweise, wie denn jemand mit einem angeblich neuen Lebenskonzept ins Dschungelcamp gehen könne. Drews-Anwalt Michael Scheele konterte: "Das macht sie nicht zum Freiwild." Peter Lemmers, Vorsitzender der Pressekammer, regte einen Vergleich an.

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Von Ekkehard Müller-Jentsch

Drews wäre bereit, den Prozess bei 21 000 Euro plus Anwaltskosten beenden - Bild hätte nur bei rund 7500 Euro einschlagen wollen. Das Gericht schlug daraufhin 13000 Euro plus Anwaltskosten vor. Andernfalls müsse ein Gutachter mit der Ermittlung der heutigen Lizenzgebühren beauftragt werden. Falls es zu keiner Einigung kommt, wird der Prozess fortgesetzt.

© SZ vom 03.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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