Prozess in München:Einbrecher soll 67-Jährige in der Küche erschlagen haben

Lesezeit: 2 min

Der Angeklagte Milan R. beim Auftakt des Prozesses vor dem Münchner Landgericht. (Foto: Lukas Barth/dpa)

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord aus Habgier vor. Er soll in das Haus einer alleinstehenden Frau eingestiegen sein und die Besitzerin getötet haben. Vor Gericht schweigt der 53-Jährige zu den Vorwürfen.

Von Andreas Salch

Wie lange Sanja C. (Name geändert) schwerverletzt und hilflos auf dem Küchenboden ihrer Wohnung lag, ehe sie starb - man weiß es nicht. Es können mehrere Stunden gewesen sein, oder zwei Tage. Als die alleinlebende Eigentümerin eines Reihenhauses in Pasing-Obermenzing endlich aufgefunden wurde, fanden sich an ihrem Kopf und ihrem Oberkörper schwerste Verletzungen. Sie rührten von heftigen Schlägen mit einem unbekannten Gegenstand her. Sanja C. war Opfer eines brutalen Gewaltverbrechens geworden.

Irgendwann zwischen 16.30 Uhr am Spätnachmittag des 25. Dezember und dem frühen Abend des 27. Dezember 2020 war ein Einbrecher in das Haus der 67-Jährigen eingedrungen. Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um Milan R. An diesem Dienstag hat vor einem Schwurgericht am Landgericht München I der Prozess gegen den 53-jährigen Maschinentechniker begonnen. Die Staatsanwaltschaft hat unter anderem Anklage wegen Mordes aus Habgier erhoben.

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Sanja C. war sehr wohlhabend. Sie besaß nicht nur eine Rolex-Uhr und das Reihenhaus in Pasing-Obermenzing, sondern weitere Immobilien in München und im Ausland. In ihrem Reihenhaus bewohnte sie das zweite Obergeschoss. Ihre Küche befand sich im Erdgeschoss. Im ersten Obergeschoss vermietete sie Zimmer beziehungsweise Betten. Da sie die Angewohnheit hatte, Miete und Kaution bar zu kassieren, soll sich stets "eine nicht unerhebliche Menge Bargeld" in ihrem Anwesen befunden haben, so die Anklage. Milan R. wusste davon angeblich von seinem Sohn. Er hatte im Herbst 2020 für einige Tage bei Sanja C. ein Zimmer gemietet. Freunde, die ebenfalls in dem Haus wohnten, hatten es ihm vermittelt und ihm vom Wohlstand der Vermieterin erzählt.

Milan R. machte zum Auftakt des Prozesses keine Angaben. Einem psychiatrischen Sachverständigen berichtete er in der Untersuchungshaft, dass er elf Jahre seines Lebens hinter Gittern verbracht habe. In seiner Heimat Bosnien und Herzegowina habe er Autodiebstähle und bewaffnete Raubüberfälle auf Banken verübt.

Ihre Untermieter waren über die Feiertage alle verreist

Als ihm sein Sohn nach seiner Rückkehr aus Deutschland von der wohlhabenden, alleinstehenden Vermieterin in München berichtete, soll sich Milan R. in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben. Bereits Ende November soll er sich auf den Weg nach München gemacht und begonnen haben, sein mutmaßliches Opfer auszuforschen. Bei einem Bekannten seines Sohnes, der einmal bei Sanja C. gewohnt hatte, informierte er sich angeblich genau über deren Lebensumstände. Doch nicht nur das. Milan R. traf sein mutmaßliches Opfer sogar vor der Tat. Im Laufe des Dezembers stellte er sich bei Sanja C. vor und gab an, er wolle ein Zimmer anmieten. Dazu aber kam es nicht.

Den Heiligabend 2020 verbrachte Sanja C. bei ihrer Schwiegertochter und den Enkelkindern. Am späten Vormittag des ersten Weihnachtsfeiertages fuhr sie wieder nach Hause. Als sie ankam, war sie allein. Ihre Untermieter waren über die Feiertage alle verreist. Milan R. drang laut Anklage über ein gekipptes Fenster im Erdgeschoss in ihr Haus ein. Dabei fielen Blumenkästen zu Boden, die Sanja C. auf ein Fensterbrett gestellt hatte. Durch den Lärm aufmerksam geworden, soll sie in die Küche gelaufen sein. Dort traf sie unvermittelt auf ihren mutmaßlichen Mörder. Milan R. soll die 67-Jährige sofort mit äußerster Gewalt attackiert haben. Sanja C. hatte keine Chance, sie sank blutend zu Boden.

Am frühen Abend des 27. Dezember wurde sie von einer zurückgekehrten Untermieterin gefunden. Ob Milan R. Beute machte, ist unklar. Nach der Tat wurde der 53-Jährige mit europäischem Haftbefehl gesucht und im April vergangenen Jahres in seiner Heimat vorläufig festgenommen. Der psychiatrische Sachverständige sagte, als er den Angeklagten während der Untersuchung gefragt habe, was er sich von der Zukunft erwarte, habe dieser geantwortet: "Darüber darf ich nicht einmal nachdenken." Der Prozess wird fortgesetzt.

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