Wenn man Münchner Bier trinkt, das darf getrost so behauptet werden, wähnt man sich gern mal im Himmel der Bayern: mit seinen weltweit bekannten Brauereien, dem noch weltweiteren Oktoberfest - und dem Landgericht München, das quasi als Petrus an der Himmelspforte dafür sorgt, dass sich kein Unbefugter einschleicht. Und so wurde jetzt dem Handelsunternehmen Wunderbraeu der Zutritt verwehrt. Kein Münchner, quasi Etikettenschwindel. Geht gar nicht, befand das Gericht.
Prozess um Wunderbraeu:Kein Platz im Himmel der Bayern
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Das Handelsunternehmen Wunderbraeu darf in Zukunft nicht mehr mit diesem Namen und einer Münchner Adresse auf seinen Bierflaschen werben. Laut dem Landgericht stellt das eine Herkunftstäuschung dar.
Von Susi Wimmer
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