Stereotype:Fragwürdiges im Namen des Volkes

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Das Münchner Landgericht gibt in einem amtlichen Beschluss antisemitische "Argumente" einer Frau wieder, ohne sie einzuordnen oder sich zu distanzieren. Nach heftiger Kritik veranlasst die Generalstaatsanwaltschaft eine Prüfung des Vorgangs.

Von Bernd Kastner

Vor Gericht, zumal in Zivilsachen, wird viel gestritten, da geht es schon mal heftig zu. Persönliche Angriffe, auch Beleidigungen sind keine Seltenheit, doch die Richter wissen damit umzugehen. Was aber, wenn sich eine Partei antisemitisch äußert? Sollen Sätze, die als vermeintliche Argumente daherkommen, tatsächlich aber antisemitische Stereotypen sind, wie gewöhnliches juristisches Vorbringen behandelt werden? Eine Richterin am Landgericht München I hat sich für diesen Weg entschieden. Sie hat antisemitisch zu wertende "Argumente" in einem amtlichen Beschluss zusammenfassend zitiert und referiert, ohne sie einzuordnen oder sich zu distanzieren. Nun muss sich das Gericht fragen lassen, ob es die nötige Sensibilität zeigt im Umgang mit judenfeindlichen Äußerungen.

Es ist einer der prominentesten Vertreter der Juden in München, Marian Offman, der, voller Sorge und Ärger, diese Frage stellt. Er saß bis Frühjahr im Stadtrat, lange Jahre für die CSU, zuletzt für die SPD, und er gehört dem Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde an; beruflich betreut er als Immobilienverwalter zahlreiche Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). In einer von ihnen gibt es Streit, es geht um Nebenkostenabrechnungen und darum, welche Partei wie viel der Gerichtskosten zu tragen hat. Ein Zwist, der so banal ist wie alltäglich.

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Gäbe es da nicht diesen Gerichtsbeschluss vom Juli. Da gibt die Richterin zwar der von Offman vertretenen Seite recht, doch in ihrer dreiseitigen Entscheidung gibt die Richterin die "Argumente" von Offmans Gegnerin wieder; der Frau gehört eine Wohnung in der Anlage, sie beklagt angeblich falsche Abrechnungen. Im Gerichtsbeschluss heißt es: Die Frau rüge, dass ein früheres Urteil des Amtsgerichts "ein Fehlurteil sei, das als ,Basta-Urteil' wohl erlassen worden wäre, damit das Gericht nicht in die ,rechte Ecke' gestellt werde, ,der Kläger' sei nämlich Jude. Er meine daher wohl, sich ,über Recht und Gesetz erheben' zu können und rechne jährlich nicht nachvollziehbar ab".

Es folgt die Begründung des Gerichts, warum es der Offman-Seite recht gibt: Die Argumentation der Frau wird als "unbegründet" zurückgewiesen, weil ihr Vorbringen juristisch an der zu entscheidenden Sache vorbeigehe. Was nicht folgt: eine Distanzierung von den Äußerungen der Frau oder auch nur eine Einordnung der Argumentation als antisemitisch. Das Denken der Frau wird in ihren Schreiben ans Gericht deutlich.

Dass die Richterin die Äußerungen neutral wiedergibt, alarmiert Offman: So schleiche sich Judenhass in offizielle Dokumente der Justiz. Er frage sich, ob einzelne Personen versuchten, "die roten Linien unseres Rechtsstaates zu verschieben", und die Justiz das zulasse. Diese müsse stattdessen klar Position beziehen, dass Antisemitismus nicht toleriert werde.

Offman hat seinen früheren Parteifreund Ludwig Spaenle informiert, Landtagsabgeordneter der CSU und Antisemitismusbeauftragter der Staatsregierung. Spaenle sagt, er wolle den Gerichtsbeschluss nicht kommentieren. Aber er halte den gesamten Vorgang für so "gravierend" und "außergewöhnlich", dass er ihn zur Prüfung weitergeleitet habe: an die Generalstaatsanwaltschaft München und an Rias, die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern. Bei Rias ist man nicht glücklich über das Landgericht: "Wir wünschen uns, dass antisemitische Aussagen wie im vorliegenden Fall von den Gerichten thematisiert und klar problematisiert werden."

Und wie beurteilt das Landgericht München I selbst diese Causa? Sollen Richter klare Kante zeigen und generell menschenfeindliche Äußerungen, seien sie rassistisch oder antisemitisch, als solche benennen und zurückweisen? Richterinnen und Richter sind unabhängig. Wäre es im konkreten Fall ein Problem gewesen, das Vorbringen der Frau entsprechend einzuordnen? Oder reicht es an Distanzierung aus, wenn das Gericht beim Zitieren Anführungszeichen verwendet? Man kann fragen, wie weit Richter mit Meinungsäußerungen gehen dürfen. Aber auch, ob das Zurückweisen von Antisemitismus nicht weniger eine Meinung ist, als vielmehr eine selbstverständliche Pflicht in Deutschland.

Vermutlich diskutieren sie auch am Landgericht darüber, allein, zu Antworten auf Fragen der SZ sieht sich Sprecher Benjamin Kuttenkeuler nicht in der Lage: Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit dürfe die Gerichtsverwaltung richterliche Entscheidungen "inhaltlich nicht kommentieren". Generell sei es Aufgabe eines Gerichts, die juristischen Gründe für eine Entscheidung darzulegen. Ausführungen, die darüber hinaus gingen, "sind fehl am Platz und verkennen das Wesen der Entscheidungsgründe". Unabhängig vom Einzelfall betont Kuttenkeuler, dass sich das Gericht "ausdrücklich von rassistischen und diskriminierenden Äußerungen distanziert. Rassismus und andere Ideologien der Ungleichwertigkeit stehen nicht mit der im Grundgesetzt verankerten Unantastbarkeit der Würde des Menschen im Einklang".

Die Frau selbst reagiert am Telefon gereizt, aggressiv und skizziert ihre Sicht auf Justiz und Juden. Sie sei der Meinung, dass der Staat in ihrem Fall nicht funktioniere. Deshalb ziehe sie auch in Erwägung, "Selbstjustiz zu üben". Ehe man fragen kann, was sie damit meint, hat sie das Gespräch beendet. Später wiederholt sie in E-Mails an die SZ ihre Weltsicht und spricht jenen, die sich von der Justiz ins Unrecht gesetzt fühlen, das Recht zu, dass sie selbst "willkürlich Gemeinheiten und Unrecht tun".

Offman sagt: Wenn solchen Leuten vor Gericht nicht Einhalt geboten werde, dürfe man sich nicht wundern, dass manche Menschen Angst bekämen und sich zurückzögen. "Wo steht die Justiz? Das ist für mich persönlich die Frage." Eine erste Konsequenz hat Offmans Kritik: Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Staatsanwaltschaft München I informiert, und die hat Vorermittlungen eingeleitet. Man prüfe den Vorgang.

© SZ vom 18.08.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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