Prozess am Landgericht München I:Mann attackiert Freund mit abgebrochenem Sektglas

Lesezeit: 2 min

Der Prozess läuft vor dem Landgericht München I. Ein Urteil wird Ende Oktober erwartet. (Foto: Matthias Balk/dpa)

Ein 19-Jähriger sticht einem Freund damit in den Hals - dieser überlebt nur dank einer Not-OP. Der Tat soll ein Streit um ein Mädchen und um Drogen vorausgegangen sein.

Von Susi Wimmer

Das Leben hätte auch ganz anders verlaufen können: Alexander R. winkte eine Karriere als Profifußballer beim österreichischen Bundesligisten Sturm Graz. Doch mit 14 Jahren stieg er aus dem Leistungssport aus und im Leben ab. Alkohol, Drogen, das volle Programm. Jetzt, mit gerade einmal 19 Jahren, sitzt er vor der dritten Jugendkammer am Landgericht München I - und ist angeklagt wegen versuchten Mordes. Alexander R. soll seinem ehemaligen Kumpel im Streit um ein Mädchen den Stiel eines abgebrochenen Sektglases in den Hals gerammt haben.

Alexander R. spricht leise, man versteht kaum, was er aus seinem Leben erzählt. Der 19-Jährige ist ein sportlicher Typ mit schwarzem Kapuzenpulli und modischem Undercut. Befragt nach seiner Jugend sagt er sofort, dass sich seine Eltern getrennt hätten, als er zwölf war. Er habe mal bei seiner Mutter, dann bei seinem Vater in Graz gewohnt, schließlich bei seiner Tante in Innsbruck, wo er eine Lehre als Koch anfing und völlig abrutschte. "Wenn ich wieder rauskomme", meint er, "ziehe ich zu meinen Eltern, damit ich nicht wieder in schlechte Gesellschaft komme".

Newsletter abonnieren
:München heute

Neues aus München, Freizeit-Tipps und alles, was die Stadt bewegt im kostenlosen Newsletter - von Sonntag bis Freitag. Kostenlos anmelden.

Die Gesellschaft, in die er in München hinein geriet, muss wohl auch nicht die beste gewesen sein. Alexander R. hatte sich Urlaub genommen und im Hotel Bento Inn am Stahlgruberring ein Zimmer gemietet. Bei einem Besuch "in der City" habe er Stefan W. kennengelernt. Gemeinsam sei man um die Häuser gezogen, habe Alkohol und Drogen konsumiert. Sie seien richtige Kumpel gewesen, berichtet Verteidigerin Birgit Schwerdt im Namen ihres Mandanten. Doch dann habe sich Stefan W. in ein Mädchen verliebt, und er habe das Gefühl gehabt, dass das Mädchen sich eher für ihn interessiere, so R. Es sei zu Beleidigungen und Beschimpfungen gekommen. Aus ehemals besten Freunden wurden Feinde.

Am 31. Oktober 2020 hatte R. zu einer Halloween-Party in sein Hotelzimmer geladen. Und auf Zimmer 251 sollten sich in dieser Nacht echte schreckliche Szenen abspielen. Die Video-Aufnahmen der Überwachungskameras flimmern an der Wand des Gerichtssaals. Man sieht Alexander R. das Hotel betreten, dann das spätere Opfer mit Begleitung, und auch das damals 14-jährige Mädchen, um das laut Staatsanwaltschaft die beiden jungen Männer gebuhlt hätten. Streitpunkt an diesem Abend soll außerdem eine ausgebliebene Zwei-Kilo-Lieferung Marihuana gewesen sein. Alexander R. bestreitet dies.

Fritz Wepper und Werner Mang
:"Bei dem Prozess haben beide Seiten verloren"

Dass Fritz Wepper völlig isoliert lebe und daran seine Frau schuld sei, das darf Werner Mang in Zukunft nicht mehr behaupten. Trotz der Niederlage vor Gericht zeigt sich der Schönheitschirurg versöhnlich - und schickt seinem kranken Freund Genesungswünsche.

Von Philipp Crone

Im Zimmer war dann eine Party mit mehreren Personen im Gange, mit dabei auch - laut dem Angeklagten - Ecstasy, Kokain, Gras und Whiskey. Kurz vor Mitternacht schickte R. seinen Kumpel zum Zigaretten holen. Bevor dieser zurückkam, kündigte R. lauthals an, er werde "die Schwuchtel" jetzt schlagen und töten. Als Stefan W. ins Zimmer kam, packte R. ein Sektglas und seinen ehemaligen Freund am Nacken und zog ihn in die Toilette. Dort verschloss er die Türe. Laut Staatsanwaltschaft sollen die beiden wegen der Beleidigungen und wegen der Marihuana-Lieferung gestritten haben.

R. schlug das Sektglas am Waschbecken kaputt und drückte Stefan W. den Stiel gegen den Hals. Dann öffnete Alexander R. die Badtüre und das Gerangel verlagerte sich ins Hotelzimmer. R. setzte erneut den Stiel an und fügte dem Opfer eine zwei Zentimeter tiefe und vier Zentimeter lange Wunde am Hals zu. W. konnte selbst noch aus dem Zimmer fliehen. Er wurde in einer Klinik notoperiert. Ohne ärztliche Hilfe, so die Anklageschrift, wäre W. aufgrund der starken Blutungen erstickt.

R. versichert, er habe keinen bewussten Stich geführt, die Wunde sei im Gerangel entstanden. Er habe sein Leben durch Alkohol und Drogen kaputt gemacht. "Ich bin entsetzt von mir, dass ich so weit gegangen bin." Ein Urteil soll am 22. Oktober gesprochen werden.

© SZ vom 06.10.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusDeutscher Historikertag in München
:Kampf um die Geschichte

Mit einem Jahr Verzögerung beginnt in München der größte geisteswissenschaftliche Kongress Europas. Sprecher Martin Zimmermann über Deutungsdebatten in der Wissenschaft und seine Hoffnung, dass die Veranstaltung nicht wie die vergangene endet.

Interview von Jakob Wetzel

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: