Prozess in München:Wiesn-Wirte klagen auf Entschädigung

Prozess in München: Das fast fertig aufgebaute Schützenzelt - diesen Anblick gab es im vergangenen Jahr gar nicht: Für den Ausfall der Wiesn 2020 will die Reinbold OHG Schadenersatz von ihrer Versicherung erstreiten.

Das fast fertig aufgebaute Schützenzelt - diesen Anblick gab es im vergangenen Jahr gar nicht: Für den Ausfall der Wiesn 2020 will die Reinbold OHG Schadenersatz von ihrer Versicherung erstreiten.

(Foto: Alessandra Schellnegger)

Die Betreiber des Schützenfestzelt wollen von ihrer Versicherung vier Millionen Euro für das ausgefallene Oktoberfest 2020 erstreiten. Die Chancen der Gastronomen stehen gut - doch es gibt eine Hürde.

Von Linus Freymark und Susi Wimmer

Zumindest eines ist unstrittig in diesem von juristischen Spitzfindigkeiten geprägten Prozess: Die Wiesn 2020 hat nicht stattgefunden. Darin sind sich Richter, Kläger und Beklagte einig. Und auch über den Schuldigen für das ausgefallene Volksfest herrscht Eintracht: Corona, eh klar. Doch danach ist es schnell vorbei mit der Einigkeit zwischen den Anwälten der Schützen-Festzelt Reinbold OHG und jenen der Ergo Versicherungsgruppe.

Denn die Betreiber des Schützen-Festzeltes fordern von einem Versicherungskonsortium, das die Firma gegen finanzielle Schäden im Zusammenhang mit der Wiesn absichert und an dem die Ergo mit 21 Prozent beteiligt ist, Schadenersatz für den pandemiebedingten Ausfall des Oktoberfestes. Die Versicherungssumme beläuft sich auf maximal vier Millionen Euro.

Die Argumentation des Klägers: Durch die Absage sei der Reinbold OHG ein Schaden in Millionenhöhe entstanden, und da dieser durch äußere Umstände - nämlich die behördliche Anordnung, nach der die Wiesn wegen der Pandemie nicht stattfinden konnte - entstanden sei, müsse die Versicherung haften. Dagegen argumentieren die Anwälte der Ergo: Die Wiesn sei nicht abgesagt, sondern lediglich die Vorbereitungen seien zu einem frühen Zeitpunkt abgebrochen worden. Folglich bestehe auch kein Versicherungsanspruch.

In der Verhandlung vor der Zivilkammer am Landgericht München I wird an diesem Freitag kein Urteil fallen. Doch Richter Gol von Hardenberg lässt eine klare Tendenz durchblicken. "Ich neige dazu, dass Versicherungsschutz besteht", sagt er im Gerichtssaal - auch wenn die Argumentation seitens der Beklagten "aller Ehren wert" sei. Doch die Wiesn sei nun mal ein jährlich wiederkehrendes Ereignis, das nur unter gravierenden Umständen wie eben einer Pandemie nicht stattfinden würde. Folglich sei die Reinbold OHG gegen dieses Szenario abgesichert.

Die Schwierigkeit für alle Beteiligten besteht darin, die Höhe des Streitwerts festzulegen. Denn den müsse die Reinbold OHG beziffern, so Richter von Hardenberg. Und dafür müsste das Unternehmen seine Zahlen offenlegen. Also genau aufrechnen: Welche Fixkosten sind bereits im Vorfeld entstanden und wie hoch ist schließlich der zu erwartende Gewinn.

Das Verfahren ruht, bis in einem ähnlich gelagerten Fall ein Urteil fällt

Doch gerade diese Summen zählen zu den best gehüteten Geheimnissen in München: Wie viel verdient ein Wiesnwirt denn nun wirklich in diesen, je nach Feiertagskonstellation, 16 bis 18 Tagen? Und da die Gegenseite, also die Ergo, bei Fortführung des Verfahrens wohl mit einer Niederlage vor Gericht rechnen müsste, macht Richter von Hardenberg einen Vorschlag: Das Verfahren könnte ruhen, bis in einem ähnlich gelagerten Fall ein rechtskräftiges Urteil gesprochen wurde.

Denn auch die Betreiber der Fischer Vroni hatten Klage gegen ihre Versicherung eingereicht. In diesem Fall fiel nun vor kurzem ein Grundsatzurteil, wonach die Versicherung verpflichtet ist zu zahlen. Lediglich die Höhe der Summe ist auch hier nicht fixiert. Die Versicherung hat Berufung eingelegt, es gibt also noch kein rechtskräftiges Urteil. Bis es soweit sei, könne man das Verfahren um die Reinbold OHG also ruhen lassen, so Richter von Hardenberg.

Danach könne man sich an der Entscheidung im Fall der Fischer Vroni orientieren und sich bestenfalls außergerichtlich einigen. Nach kurzer Beratung nehmen beide Seiten den Vorschlag des Richters an, wann und ob das Verfahren fortgesetzt wird, ist unklar.

Neben den Reinbolds, die seit 1980 das Schützenfestzelt am Fuße der Bavaria betreiben, hatten ebso im Dezember 2020 etliche andere Wiesnwirte geklagt: die des Paulaner-Festzelts, des Weinzelts, des Schützenzelts, des Armbrustschützenzelts, des Hofbräu-Festzelts sowie des Schottenhamels. Im Sommer dieses Jahres gab es schon einen Sammel-Gerichtstermin, doch der platzte. Die Fischer Vroni ist deshalb quasi der Vorreiter unter den Klägern. Aber es kann leicht sein, dass bei allen Prozessen die finanzielle Frage hinter verschlossenen Türen besprochen wird. Denn wie Rechtsanwalt Maximilian Ott, der unter anderem die Schützen-Festzelt Reinbold OHG vertritt, in der Verhandlung deutlich machte, hat die Ergo in ihren Vertrag von sich aus einen Passus aufgenommen, der besagt, dass die Schadenshöhe in einem außergerichtlichen Sachverständigenverfahren zu klären sei.

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