Urteil in München:Geldautomatensprenger zu Haftstrafe verurteilt

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Am Morgen des 17. Oktober 2018 versuchte die Verbrecherbande, einen Geldautomaten der Sparda-Bank in Germering in die Luft zu sprengen - und wurde von der Polizei gestellt. (Foto: Tobias Hase/dpa)

Ali H. war Teil einer Verbrecherbande, die Geldautomaten in und um München in die Luft sprengte. Nun muss der 28-Jährige für viereinhalb Jahre ins Gefängnis.

Von Andreas Salch

Zweieinhalb Jahre waren Zielfahnder Ali H. auf den Fersen. Anfang Dezember 2020 gelang es ihnen dann, den 28-jährigen Niederländer in Amsterdam festzunehmen. Ali H. gehörte zu einer Bande, die sich darauf spezialisiert hatte, Geldautomaten von Banken in München und Umgebung in die Luft zu sprengen und so Beute in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro zu machen.

Als die "Plofkrakers", niederländisch für "Knallknacker", im Oktober 2018 einen Geldautomaten in der Filiale der Sparda-Bank in Germering mittels eines Gasgemischs sprengen wollten, war Ali H. mit von der Partie. Doch die Ermittler hatten die Bande zu diesem Zeitpunkt längst im Visier und schlugen zu, als zwei von ihnen sich ans Werk machen wollten. Der Haupttäter wurde von der Polizei durch einen Schuss in die Schulter verletzt. Ali H. gelang die Flucht.

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An diesem Donnerstag verurteilten die Richter der 3. Strafkammer am Landgericht München II den Pfleger aus der Provinz Flevoland wegen versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, versuchten schweren Bandendiebstahls sowie wegen Sachbeschädigung zu vier Jahren und sechs Monaten Haft. Dem Urteil war eine Verständigung zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft sowie der Verteidigung vorausgegangen.

Er habe nur Helferdienste geleistet, sagt die Verteidigung

Das Gericht folgte mit seinem Strafmaß dem Antrag der beiden Verteidigerinnen des 28-Jährigen. Rechtsanwältin Beate Böhler sagte, ihr Mandant habe bei dem Coup von Germering allenfalls Helferdienste geleistet. H. sei kein "Profi". Sein Vorgehen bei der Tat nannte sie "fast amateurhaft". Oberstaatsanwalt Kai Gräber, der vier Jahre und elf Monate forderte, hob indes hervor, dass der Angeklagte zwar kein "führender Kopf" der Bande gewesen sei. Gleichwohl sei er für die Sprengung zuständig gewesen. In dem Geldautomat in Germering befanden sich zum Tatzeitpunkt 344 140 Euro. Mit der Strafe müsse "ein Signal gesetzt werden", so Gräber.

Das Gericht hielt dem 28-Jährigen zugute, dass er sich unter anderem dafür entschuldigte, dass bei dem Zugriff in Germering drei SEK-Beamte der Polizei verletzt worden waren. Bei der verhängten Strafe berücksichtigte die Kammer zudem, dass H. in der Untersuchungshaft in Deutschland von Justizvollzugsbeamten beleidigt wurde. So etwas sei "oberfies", sagte Richter Martin Hofmann.

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