Sein Apartment in einer Wohnanlage in Laim war für Hermann H. sein Ein und Alles. Gekauft hatte sich der Schriftsetzer es Ende der 90er-Jahre. H. lebte allein und zurückgezogen in dem 16-stöckigen Gebäude. Mitbewohnern soll er unter anderem dadurch aufgefallen sein, dass er stets ganz schwarz gekleidet war, eine schwarze Mütze und eine schwarze Sonnenbrille trug. Vor einigen Jahren, begann der heute 72-Jährige Nachbarn mit wirren Briefen zu terrorisieren, weil sie ihn angeblich beleidigt oder ihm aber als "V-Leute" der Hausverwaltung nachspioniert haben sollen.
Da er glaubte, er bezahle zu viel Hausgeld an die Hausverwaltung und auch zu viel Grundsteuer an die Stadt München, stellte er 2015 sämtliche Zahlungen ein. Hermann H. fühlte sich im Recht. Da er seine Meinung nicht änderte, ordnete die Stadt die Zwangsversteigerung seines Apartments und seines Mercedes an. Das wollte der 72-Jährige unter allen Umständen verhindern. In den frühen Morgenstunden des 28. Oktober 2021 verteilte er Papierhandtücher und Heu in der Küche sowie im Bad und im Wohnraum, ehe er gegen 4 Uhr morgens Benzin darüber goss und alles anzündete. Am Vormittag jenes 28. Oktober hätte die Zwangsversteigerung seines Apartments stattfinden sollen.
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Hermann H. wurde verhaftet und vorläufig in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses untergebracht. Laut dem Gutachten eines Forensikers handelt es sich bei dem Rentner um eine "querulatorische Persönlichkeit". Außerdem leide er an Verfolgungswahn. Da von dem 72-Jährigen in unbehandeltem Zustand eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe, ordnete die 19. Strafkammer am Landgericht München I unter Vorsitz von Richter Markus Koppenleitner am Mittwoch die unbefristete Unterbringung H.s in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik an.
Der Richter appelliert an den Mann, sich behandeln zu lassen
Dass er das Feuer in seinem Apartment gelegt habe, sei für ihn eine "logische Entscheidung" gewesen, sagte der 72-Jährige im Verlauf des Prozesses. Er habe so "sein Eigentum vor der Versteigerung in Schutz nehmen wollen". Zum Zeitpunkt des Brandes lebten 451 Menschen in der Wohnanlage. Wahrscheinlich konnte Schlimmeres nur verhindert werden, weil Nachbarn im Flur der Etage, in der der ehemalige Schriftsetzer sein Apartment hatte, Rauch bemerkten und rasch die Feuerwehr alarmierten.
Niemand wurde verletzt. Allerdings entstand beträchtlicher Sachschaden. H.s Apartment brannte völlig aus. In der Tiefgarage, wo er auch seinen Mercedes angezündet hatte, bezifferten Brandsachverständige den Schaden auf knapp eine halbe Million Euro. Denn durch das Feuer des brennenden Pkw wurde die Eisenarmierung der Decke auf einer Tiefe von fünf Zentimetern freigelegt.
Wäre es zur Zwangsversteigerung des Apartments im Oktober vergangenen Jahres gekommen, sagte der psychiatrische Sachverständige in seinem Gutachten vor Gericht, hätte sich der 72-Jährige eingestehen müssen, dass er seinen "querulatorischen Krieg, den er gegen seine Feinde führte", verloren habe. Das aber habe der Rentner verhindern wollen.
Während seiner vorläufigen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vor Beginn des Prozesses ließ sich H. nicht behandeln. "In einer Therapie sehe ich keinen Sinn", sagte er vor Gericht. Am Ende der Urteilsbegründung wandte sich Richter Markus Koppenleitner direkt an den 72-Jährigen und sagte zu ihm, sollte er sich nicht therapieren lassen, werde er wohl den Rest seines Lebens in der geschlossenen Psychiatrie verbringen müssen. "Das ist traurig", so der Vorsitzende.