Schon bald können Münchnerinnen und Münchner die Briefwahlunterlagen für die Europawahl am 9. Juni beantragen. Die dafür nötige Wahlbenachrichtigung soll bis spätestens 19. Mai per Post zugeschickt werden, teilt das Kreisverwaltungsreferat mit.
Die Benachrichtigung geht an die Adresse, an der die wahlberechtigte Person am 28. April 2024 mit Hauptwohnsitz gemeldet war. Wer nach diesem Stichtag zugezogen ist, kann sich bis zum 19. Mai nachträglich in das Wählerverzeichnis der Stadt eintragen lassen.
Um die Briefwahlunterlagen zu beantragen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Sie können bis spätestens 5. Juni, 11 Uhr, online unter www.briefwahl-muenchen.de angefordert werden. Wahlberechtigte können aber auch das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und per Post an das Kreisverwaltungsreferat senden. Ein eigener Antrag mit allen relevanten Daten per Post oder E-Mail ist ebenfalls möglich. In jedem Fall muss dieser bis spätestens 7. Juni, 18 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein.
Die dritte Möglichkeit ist, die Briefwahlunterlagen ab 21. Mai im Wahlamt des Kreisverwaltungsreferats persönlich abzuholen. Das ist bis 7. Juni, 18 Uhr, möglich. Die Adresse einer Bezirksinspektion, bei der die Unterlagen ebenfalls abgeholt werden können, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Wer möchte, kann bei dieser Möglichkeit auch gleich vor Ort wählen.
Wer trotz rechtzeitiger Beantragung keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, muss bis spätestens 8. Juni, 12 Uhr, einen neuen Wahlschein anfordern. Für alle, die die Briefwahlunterlagen per Post erhalten wollen, gilt hier der 5. Juni als Frist.