Coronavirus:Diese Regeln gelten an Silvester in München

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Diesen Anblick wird es an Silvester 2020 schon mal nicht geben: Pyrotechnik darf in diesem Jahr gar nicht verkauft werden. Und Reste vom Vorjahr dürfen im öffentlichen Raum auch nicht gezündet werden. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Ein Jahreswechsel ohne Raketen, Böller und Sekt mit Freunden? Weil das Virus aber keine Pause macht, sind auch an Silvester strenge Maßnahmen in Kraft. Was am 31. Dezember erlaubt ist - und was nicht.

Von Ekaterina Kel

Wenn es nach den Behörden geht, soll Silvester dieses Jahr ganz ausfallen. Oder zumindest unsichtbar werden. "Im öffentlichen Raum wird es kein Silvester geben", teilte das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) kürzlich mit. Auch aus Sicht des Infektionsschutzes sollten sich zu Silvester möglichst wenige Menschen treffen und zusammen feiern. Das Virus macht keine Pause - auch nicht für die Freude, das Jahr 2020 endlich hinter sich zu lassen.

Und was ist mit Böllern und Raketen? Oder einem kleinen Feuerwerk im eigenen Garten? Das bundesweite verhängte Verkaufsverbot von Pyrotechnik warf bei einigen die Frage auf, ob man jene Raketen abfeuern dürfe, die man bereits im vergangenen Jahr gekauft habe. Der Kreisverwaltungsreferent Thomas Böhle ließ dazu Anfang dieser Woche Folgendes wissen: "Eine Rechtsgrundlage für ein generelles Abbrennverbot von Pyrotechnik jeder Art im gesamten Stadtgebiet, auch im privaten Bereich besteht nicht, auch nicht mit Bezug auf die aktuelle Lage." Soll heißen: Böllern ist an Silvester nicht generell verboten. Man hat es aber offenbar in Erwägung gezogen. "Aus guten Gründen" habe man es aber dann doch nicht versucht, so Böhle.

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Die guten Gründe: Mehrere Städte, darunter Augsburg oder Nürnberg haben versucht, ein generelles Böllerverbot, auch auf Privatgrundstücken zu erwirken. In einer Eilentscheidung hatte das Verwaltungsgericht das Augsburger Komplettverbot wieder gekippt. Nachdem die Stadt dagegen vorgegangen war, hat am Dienstag auch die höhere Instanz, der Verwaltungsgerichtshof, das Verbot für ungültig erklärt.

Doch Böhle gibt sich zuversichtlich: Ein solches generelles Verbot sei gar nicht notwendig, die geltenden Regeln reichten völlig aus. Das Verkaufsverbot gilt bundesweit, und auch bereits zuvor online bestellte Böller dürfen nicht mehr an die Kunden ausgeliefert werden. Auf Landesebene gibt es außerdem ein paar Einschränkungen, die auch die Silvestertraditionen durcheinanderwirbeln.

Ausgangssperre gilt auch in der Silvesternacht

Weil die Infektionszahlen im Moment so hoch sind, darf man seine Wohnung zum Beispiel grundsätzlich nur aus triftigem Grund verlassen. "Sekt trinken und Raketen abfeuern gehören nicht dazu", heißt es vom KVR. Zusätzlich gilt bayernweit zwischen 21 und 5 Uhr eine nächtliche Ausgangssperre. Man darf also auch am 31. Dezember um Mitternacht nur raus, wenn man einen Notfall hat oder zum Arzt oder zur Arbeit muss - oder mit dem Hund Gassi gehen will. Besuche bei Freunden - also auch die An- oder Abreise zu einer Feier mit corona-konformer Personenzahl - zählen nicht dazu. Wollen zwei Haushalte mit maximal fünf Personen gemeinsam ins neue Jahr feiern, so muss man übernachten.

Da zur Wohnung laut Gesundheitsministerium auch der eigene Garten zählt, ist es aber zum Beispiel erlaubt, an Silvester um Mitternacht im Garten ein paar Wunderkerzen abzubrennen. Und wie sieht es im Innenhof etwa eines Mietshaues oder einer Wohnanlage aus? Der gehört dem Ministerium zufolge nicht zur Wohnung, wenn dieser für einen zahlenmäßig unbegrenzten Personenkreis zugänglich und nicht unmittelbar der Wohnung zugeordnet ist. Selbst wenn der Innenhof nur für die Bewohner des Hauses zugänglich wäre, würde dieser nicht zur Wohnung zählen.

Das neue Jahr feiernd willkommen heißen - das wird zumindest draußen also ziemlich schwer. Veranstaltungen, Ansammlungen, öffentliche Festivitäten sind alle flächendeckend untersagt. Und Alkohol trinken ist im öffentlichen Raum ebenfalls im gesamten Stadtgebiet verboten. Mit welchen Getränken man in den eigenen vier Wänden auf das neue Jahr anstoßen kann, ist dagegen nicht reglementiert. Private Zusammenkünfte sind allerdings, wie auch an jedem anderen Tag in diesem harten Lockdown, begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands. Maximal dürfen es fünf Personen werden, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden.

Innerhalb des Mittleren Rings sind die Regeln strenger

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Auch spezielle, nur in München geltende Regeln gibt es: Das Abbrennen von "pyrotechnischen Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung", also Silvesterknaller und Böller, ist innerhalb des Mittleren Rings am gesamten 31. Dezember und am gesamten 1. Januar verboten - auch auf privaten Grundstücken. Dies gilt unabhängig von der Corona-Pandemie seit vergangenem Jahr. Damit soll Lärm, Luftverschmutzung und Müll vermieden werden.

Ein stilles, kuscheliges Silvester ist dieses Jahr also angesagt. Die Behörden wollen mit den vielen Verboten nicht nur, wie fast das ganze Jahr über auch, Menschenansammlungen verhindern und die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen. Das KVR erinnert auch daran, dass damit die ohnehin stark beanspruchten Krankenhäuser und Notfallambulanzen entlastet werden sollen. Denn je weniger Feuerwerk und Böller gezündet werden, desto weniger Menschen verletzen sich dabei - so die Kalkulation der Behörde.

"Was noch bleibt, ist ein Appell an Umsicht und Vernunft", so Kreisverwaltungsreferent Böhle. Alle müssten ihren Beitrag leisten, um gerade die besonders gefährdeten Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schützen. Auch der Hinweis auf die Kontrollen bleibt nicht aus: Die Polizei sei für die Überwachung der Maßnahmen zuständig und tue dies fortlaufend.

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